Muss man bei Arbeitslosigkeit aus einer großen Wohnung ausziehen, wenn sie günstig in der Miete ist?

7 Antworten

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Ausziehen musst du nicht,wenn du nicht willst !

Solange deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) den Richtlinien deines zuständigen Jobcenters entspricht,kann deine Wohnung auch größer sein.

Selbst wenn die KDU - nicht angemessen sein würde müsste dir das Jobcenter bei Bedarf deine KDU - für in der Regel weitere 6 Monate in tatsächlicher Höhe übernehmen.

Du würdest dann schriftlich zur Kostensenkung aufgefordert und wenn du dieser nicht nachkommen willst oder kannst würdest du nach dieser Übergangszeit nur noch die angemessenen KDU - bekommen und du müsstest den Differenzbetrag selber zuzahlen.

Es würde dann unter Umständen ja auch erst mal Anspruch auf Arbeitslosengeld ( ALG - 1 ) bestehen und dann müsste vorrangig Wohngeld beantragt werden.



isomatte  08.05.2017, 13:22

Danke dir für deinen Stern !

nein, es geht nicht nach der größe, nur nach der miete

aber eine 70qm wohnung ist NICHT günstiger als eine 45qm

nur relativ, aber das amt interessieren nur absolute zahlen

SerberusX 
Fragesteller
 06.05.2017, 17:43

Oh doch! In meinem Umkreis sind Single Wohnungen rar und teuer!

Russenhacker  06.05.2017, 17:44
@SerberusX

nein, ist nicht so

eine 70qm wohnung ist bei gleicher lage und ausstattung IMMER teurer als eine 45er

ist einfach so

und auch bei dir ist es nicht anders

beangato  06.05.2017, 17:43

Das stimmt nicht überall - bei uns z. B. nicht.

Russenhacker  06.05.2017, 17:44
@beangato

auch bei euch ist es so

bei gleicher lage und ausstattung, ist die größere wohnung teurer als die kleine

beangato  06.05.2017, 17:47
@Russenhacker

Du hast mich falsch verstanden.

Das

es geht nicht nach der größe, nur nach der miete

war gemeint.

SerberusX 
Fragesteller
 08.05.2017, 13:17
@beangato

NEIN, es ist nicht so. In Ballungsräumen sind Singlewohnungen teurer. Schonmal was von Angebot und Nachfrage gehört?


Was meinst du warum ich diese Frage stelle? 85 qm für 550 vs. 64 qm für 660. Grade erst in Immoscout entdeckt!

Claudia4711  18.05.2017, 12:10
@beangato

da die Warmmieter vom Amt übernommen wird geht es nach Quadrarmetern, denn die zahlen keine Heiz-und Nebenkosten für eine doppelt so grosse Wohnung ...!

Wenn deine Kosten der Unterkunft zu hoch sind, wirst du aufgefordert, sie innerhalb von 6 Monaten zu reduzieren. Wie du das machst, ist deine Sache. es wäre ja auch die Untervermietung eines Zimmers denkbar.

Wenn du jetzt versicherungspflichtig arbeitest, käme ja sowieso erst einmal Alg 1 in Betracht. Dabei sind die Kosten der Unterkunft egal.

Kommt drauf an, wo Du wohnst.

Bei uns gibt es für 1 Person ca. 47 m² (Miete weiß ich jetzt nicht). ALG-II-Bezug ist gemeint.

Wenn Du die überschüssige Miete selbst zahlen kannst, kannst Du wohnen bleiben. Ansonsten musst Du umziehen.


Solltest Du ALG beziehen und die Höhe wäre unterhalb des Hartz IV Satzes dann kannst Du ergänzende Leistung beantragen und das Jobcenter würde maximal 6 Monate die zu hohe Miete zahlen, dann nur noch die angemessenen Wohnkosten.