Muss man befristete Arbeitsverträge zum Ende Kündigen?

5 Antworten

Beim befristeten Arbeitsvertrag gilt die Frist. Du musst also nicht kündigen. Das Arbeitsamt erwartet aber, dass Du - ich glaube 3 Monate vor Vertragsende - Dich dort meldest, wenn Du Leistungen bekommen willst. Dafür ist es eigentlich schon zu spät. Es kann also passieren, dass Du eine Sperre bekommst. (Ich bin aber kein Anwalt, kann also keine Rechtsauskünfte geben. Aber überleg Dir selbst, wozu ein Arbeitsvertrag befristet wird, wenn die Frist nicht gilt! Das macht doch keinen Sinn.)

Ob Du so ohne weiteres Schule machen kannst, musst Du evtl. mit dem Arbeitsamt klären. Denn eigentlich stehst Du dann dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Wenn aber sich Deine Berufschancen verbessern, könnte das ein Grund sein, dass das Arbeitsamt mit Deinem Schulbesuch einverstanden sein sollte und Du Anspruch auf Leistungen hast, soweit du dafür die Voraussetzungen erfüllst.

Nun hoffe ich, dass Du nicht mehr verwirrt bist.

Es ist von keiner Seite eine Kündigung notwendig. Der Vertrag endet durch Fristablauf. Das ist der Sinn der Sache;-)

Hallo Leute. Ich hätte mal noch eine Frage dazu. Wenn der Chef mir trotzdem eine Verlängerung gibt, obwohl ich dort nicht mehr arbeiten will sondern etwas anders suchen, falls ich mich vor 3 Monaten beim Arbeitsamt angemeldet habe, bekomme ich immer noch Leistungen vom Arbeitsamt? Ich meine, wenn der Vertrag meinetwegen nicht mehr verlängert wird.. Danke im Voraus!

  • Nein muss man nicht,da er automatisch ausläuft.

  • Wenn man weiter arbeiten will sollte man rechtzeitig den Chef fragen.

Ich habe mal gehört:

Der Chef muss einem sagen,das man ab nächsten Tag nicht wiederkommen braucht.

Wurde nichts gesagt und kommt man am nächsten Tag zur Arbeit ohne das man nach Hause geschickt wird,so geht das Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes über.

Ob das jetzt wirklich stimmt,kann ich nicht sagen!


Bei einem befristetem Arbeitsverhältnis ist sehr wichtig:

  • Sich drei Monate vorher bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden,da sonst eine Sperre droht!

Teil 1 - das stimmt so. Jedenfalls ist das schon von Arbeitsgerichten so entschieden worden.

Nein du musst aber 3Monate vorher dem Arbeitsamt mitteilen dass du ab dem Datum gekündigt wirst. sonst machen die eine Sperrfrist.