Muss man auch Kreuzungen/Einmündungen bei stockendem Verkehr freihalten, wenn diese keine Vorfahrt..

 - (Auto, Führerschein, Fahrschule)

10 Antworten

Ja natürlich mußt Du Kreuzungen immer frei halten.

Es kann ja sein, daß bei der nächsten Gelegenheit jemand in die Querstraße einbiegen will. Oder daß jemand da raus will, um in die Dir entgegengesetze Richtung zu fahren. Den würdest Du auf jeden Fall behindern, wenn Du die Kreuzung blockierst!

Davon, daß Du die Kreuzung blockierst, geht es für Dich doch sowieso nicht schneller weiter...!

Dazu aus der StVO:

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§11 Besondere Verkehrslagen

(1) Stockt der Verkehr, so darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen niemand in die Kreuzung oder Einmündung einfahren, wenn er auf ihr warten müßte.

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Ja, bei stockendem Verkehr sind Kreuzungen und Einmündungen grundsätzlich frei zu halten und nicht vorfahrtsberechtigten Fahrzeugen ist das Einfahren zu ermöglichen.

Immer druff, wie alle. Dann kann man sich besser unterhalten, beschimpfen, Vogel zeigen.

Eigentlich hat das jeder in der Fahrschule gelernt, wie man's macht.

Da muss man zwar nicht, sollte man aber aus Höflichkeit machen. Wenn der Verkehr hinter der Kreuzung doch eh stockt, kann man ruhig jemanden von der Seite reinlassen.

Da muss man zwar nicht

DOCH!

StVO § 11 Besondere Verkehrslagen

(1) Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste.