Muss man auch für eine Testphase einen Gewerbeschein machen?

9 Antworten

Du kannst eine kleine Testphase von ca. 4-6 Wochen machen, ohne einen Gewerbeschein zu beantragen! Wenn Du unsicher bist, dann rufe doch das Gewerbeamt an oder gehe hin und frage! Die Mitarbeiter dort beißen mit Sicherheit nicht! So wärst Du auf alle Fälle auf der sicheren Seite! Aber notiere Dir den Namen von der Person, mit der Du gesprochen hast!

Mach doch Dein Hobby wie du willst. Wenn was draus wurde , sehen wir weiter. Du hast schon zwei halbe Sachen laufen , bring die auf die Reihe.

Nein, wenn es nicht auf Dauer ist, ist es auch kein Gewerbe.

Immer wenn man auf wiederholte Aufträge bzw. Geschäfte aus ist, gilt das als "auf Dauer angelegt".

Deshalb müssen auch die Pyroverkäufer, die nur an den 3 Tagen vor Silvester Knallzeug verkaufen, das als Gewerbe anmelden. Sie wollen schließlich mehrere Geschäfte machen / mehrere Kunden bedienen.

@Geochelone

Wenn mans drei Monate macht und Verlust schreibt wird es schwer den überhaupt zu versteuern. Den Gewinn gibt man bei der Steuererklärung an, und gut ist.

Entscheidend ist die Gewinnabsicht. Und die zählt ab dem zweiten verkauften Artikel. Außerdem kann man alles problemlos wieder abmelden. und wieder anmelden. und wieder abmelden....

@stern311

Im Gesetz steht auf Dauer.

Ja! Ist aber kein Thema kostet nicht viel und ist schnell gemacht - einfach aufs Amt und in 30 min ist das erledigt.

Denk aber daran welche Gewerbeart. Kleingewerbe z.B für den Anfang reicht !!

Ja hat auch Finanziell gesehen Nachteile, du musst jedes Jahr eine Einkommenssteuererklärung machen (bei Kleingewerbe) hier wird nicht nur das Gehalt von der Selbstständigen Tätigkeit mit einbezogen sondern alles! Gehalt + Gewinn u. alles was sonnst noch nach Geld aussieht.

8004 Euro / Jahr sind Steuerfrei, alles darüber musst Du Steuer bezahlen!

Denk aber daran welche Gewerbeart. Kleingewerbe z.B für den Anfang reicht !!

Es gibt kein Kleingewerbe ! Dementsprechend kann man auch kein Kleingewerbe anmelden. Man kann nur die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen. Das ist aber ein Steuererleichterungsverfahren und keine Art von Gewerbe. Hat auch nichts mit der Gewerbeanmeldung (beim Gewerbeamt) zu tun, sondern mit der steuerlichen Erfassung beim Finanzamt.

du musst jedes Jahr eine Einkommenssteuererklärung machen (bei Kleingewerbe)

Jeder Gewerbetreibende muss ene Einkommensteuererklärung abgeben.

Einen Gewerbeschein muss man nicht "machen". Du meldest einfach dein Gewerbe an und zahlst die Gebühr. (20 - 30 €) je nach Gemeinde.

Sobald du gewerblich tätig wirst, musst du ein Gewerbe anmelden, sonst hast du schon eine Abmahnung bevor du deinen ersten EURO verdient hast.

Endlich mal eine richtige Antwort !

DH