Muss man Arbeitskleidung zahlen?

2 Antworten

Der Arbeitgeber muss Arbeitskleidung nur stellen, wenn sie aus gesetzlichen Gründen notwendig ist (Uniform, Sicherheitsbekleidung).

Kleidung, die wirklich nur zur Arbeit getragen werden kann (z. B. Kochschürzen mit Firmenaufdruck) können in der Steuererklärung abgesetzt werden.

So ist es.

Wenn Berufsbekleidung von der BG vorgeschrieben ist, muss der AG zahlen. Wenn nicht, ist es erstmal dein Privatvergnügen.

Wenn aber die Vollzeitmitarbeiter die Kleidung kostenfrei gestellt bekommen und du als Teilzeitkraft nicht, so verstößt das gegen das Gleichbehandlungsgebot. Du musst also auch kostenfrei die Kleidung bekommen. (§4 TzBfG)

Die Kollegen sind auch auf Teilzeit. 

Ich Arbeite in der Gebäudereinigung.

@colli1977

Dann erst recht, er kann nicht dich diskriminieren.