muss man als 14 jähriger steuern zahlen und versicherung usw.?

7 Antworten

Wenn du nur "etwas" Nachhilfe gibst, musst du dir keine Gedanken um das Finanzamt machen. Du darfst als Kind bis zu 7680 Euro jährlich verdienen, ohne dass deine Eltern das Kindergeld oder die entsprechenden Freibeträge verlieren. Steuerrechtlichlich gilt für dich die so genannte Kleinunternehmerregelung nach §19 Abs. 1 UstG, bei der Unternehmer beispielsweise keine Umsatzsteuer abführen müssen, sofern der wirtschaftliche Umsatz im ersten Jahr unter 17.500 EUR liegt. So viel wirst du ja nicht verdienen,du musst also kein Gewerbe anmelden, keine Steuren zahlen usw., sondern besserst lediglich dein Taschengeld auf. Deine Eltern geben einfach der Ehrlichkeit halber in ihrer Steuererklärung an, was du mit Nachhilfe verdient hast. Das ist alles.

Grundfreibetrag liegt bei 8.130 Euro für 2013.

Auf das Kindergeld wirkt sich der Hinzuverdienst seit 1.1.2012 nicht mehr aus.

Wie ist das heutzutage (Österreich)

Bleiben wir realistisch: Die Steuerfahndung der Finanzbehörden hat nicht die kapazitäten, um sich um jeden 14-jährigen Hühnereierdieb zu kümmern... :-)

Vergiss also diese düsteren gedanken! :-)

Außerdem ist nicht wirklich absehbar, dass du überhaupt in eine steuerlich relevante Einnahmezone gerätst mit deiner nachhilfe.

mhhh....oh man, ich habe während meiner Schulzeit einfach Nachhilfe gegeben und kassiert ohne mir auch nur einmal Gedanken über solche Dinge zu machen :D deine Umsicht in aller Ehre, aber gib doch einfach Nachhilfe und gut ist. Deine Nachhilfeschüler würden auch große Augen machen, wenn du dir deinen Einsatz quittieren lässt :D Hab ich ja noch nie gehört, dass jemand da so umsichtig ist xD übrigens, auch alle Studenten die ich während meines Studiums kannte haben einfach bar kassiert ohne irgendwas anzumelden ^^.

nein du musst keine abgaben zahlen

naja wie will ich 400 € schaffen:D ich wäre froh über 150-200 wenns soweit kommt. und was ist mit Versicherung und Werbung? und Arbeitszeit?

Mit Versicherung ist nichts, mit Werbung soll was sein? und Arbeitszeit ist eigentlich nur ein ernthaftes Thema bei einer sozialversicherungspflichtigen beschäftigung bei einem Arbeitgeber. da dürftest du nicht länger als 2 h am Tag arbeiten.