Muß im Mietvertrag explizit erwähnt werden, daß Strom+Gas vom Mieter anzumelden sind?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In der rRegel meldet der Mieter das an und man muss das nicht schriftlich festhalten.

Vertraglich kann etwas anderes vereinbart werden.

Man sollte sich als Vermieter zeigen lassen ob es angeldete wurde, sonst erlebt man vielleicht eine böse Überraschung.

Danke!

Wie sieht denn diese böse Überraschung aus? Haftet der Vermieter für den Mieter?

@johnnymcmuff

Dankeschön :-) Ich bin zwar nicht der Vermieter, aber dessen Tochter und habe quasi "ehrenamtlich" den Hausmeisterjob hier ;-) Deshalb mach ich mir auch Gedanken um die Sache.

Lieber schriftlich, dann hast Du was in der Hand und der Mieter kann sich im Falle des Falles nicht rausreden, er habe es nicht gewusst.

Alles was wichtig ist, sollte man immer schriftlich festhalten. Sollte der Mieter keine Lust zum Anmelden haben, biete gegen eine Gebühr die Leisung an.

Warum sollte man das ausdrücklich erwähnen müssen?

Der Vermieter zahlt bei Leerstand der Wohnung. Deshalb werden die Zählerstände im Übergabeprotokoll festgehalten und darauf hingewiesen das der Mieter die Energiekosten trägt. Sollte der Mieter eine eigene Gastherme haben, muß er selbst beides anmelden. Bei Zentralheizungen, die mehrere Wohneinheiten beheizt, muß er nur den Strom anmelden. Die Heizkosten werden dann in der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt.

Sollte der Mieter vergessen sein Strom/Gas anzumelden, und der Vermieter eine Abrechnung erhalten, kann das zu Komplikationen führen. Generell muß der Mieter ab Einzug (Datum Schlüsselübergabe!) zahlen.

Strom und Gas sind verbraucherabhängige Kosten und somit immer selbst vom Mieter anzumelden, es sei denn, es wird ausdrücklich und schriftlich etwas Anderes vereinbart.