Muss ich zur schule bei Glatteis?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, verdammt, Du mußt zur Schule. Stell Dir doch mal vor, alle würden so denken, dann stünde Deutschland still.

Müssen die Eltern die Fahrt zur Schule gewährleisten ?

In verbindung mit Wettereinflüssen, Streiks im ÖPNV und anderen Dingen steht diese Fragestellung nicht selten vor Eltern und Erziehungsberechtigten.

Ich denke es geht hier nicht darum "X-beliebige" Meinungen wiederzugeben. Mit einem "Ja", oder "Nein" ist einem Fragesteller / einer Fragestellerin nicht konkret geholfen.

Mein Hinweis:

Unterricht bei "außergewöhnlichen Umständen"

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler,

da wir an die Vorgaben unseres Dienstherrn gebunden sind (§ 33 Abs. 5 übergeordnete Schulordnung), müssen wir auch unter widrigen Umständen ein schulisches Angebot bereit halten.

Sie müssen als Eltern entscheiden, ob Ihrem Kind der Schulweg zumutbar ist.

Der Gesetzgeber hat diese Entscheidung bewusst in Elternhand gegeben, weil es für Schulen unmöglich ist, die konkrete Verkehrslage bei Ihnen vor Ort einzuschätzen.

Sind die Kinder in der Schule, entscheiden wir, mit der folgenden Regelung, die im Benehmen mit dem Schulelternbeirat und der Schülervertretung aufgestellt wurde.

„Falls durch außergewöhnliche Umstände, die im Laufe der Unterrichtszeit eintreffen, der Rücktransport der SchülerInnen mit dem öffentlichen Nahverkehr zu den Wohnorten im Einzugsgebiet zu erheblicher Gefährdung führt und zunehmend unzumutbar wird, kann die Schulleitung einen früheren Unterrichtsschluss veranlassen, wenn dadurch die SchülerInnen voraussichtlich unter Vermeidung außergewöhnlicher Gefahren nach Hause gelangen können.

Sollte ein Rücktransport nicht mehr möglich sein, stellt die Schule die Aufsicht sicher.“

In dem Fall, dass uns schon am Vortag bekannt ist, dass ein Schülertransport seitens der Verkehrsbetriebe nicht gewährleistet wird, werden wir Ihnen dieses bekannt geben.

Die übergreifende Schulordnung sagt in §33 Absatz 5 aus:

"Erschweren außergewöhnliche Umstände den Schulbesuch in erheblichem Maße, so entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar ist.

Fällt der gesamte Unterricht für die Schülerinnen und Schüler aus, so sollen die Eltern nach Möglichkeit darüber unterrichtet werden.

Die Grundsätze regelt die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit dem Schulelternbeirat (§ 40 Abs. 5 Nr. 8 SchulG) und der Vertretung für Schülerinnen und Schüler."

Ich denke das ist eine grundlegende Antwort, die nicht weiter kommentiert werden muss von mir.

Mit freundlichen Grüßen Michael

also bei mir ist jetzt in diesem Jahr schon das zweite mal wegen schlechtem Wetter die Schule ausgefallen. Beziehungsweise heute wurde nur meine Zugverbindung gesperrt und ich konnte halt einfach so nicht kommen. Aber letzte Woche Freitag ist sie tatsächlich komplett ausgefallen. Weil es geschneit hat ist ja auch logisch, konnte ja niemand erwarten das es in Deutschland mal schneit, von dem her sind natürlich alle Züge nicht Schneetauglich! :)

Die Züge sind "schneetauglich", es kommt zu Verspätungen, weil die Zugführer nicht erscheinen. Früher, als die Arbeitsmoral noch Gültigkeit hatte, fuhren die Züge auch: Alle reden vom Wetter - wir nicht. Die Deutsche Bahn.

@turalo

Das ist ja eben das traurige an der Deutschen Bahn, man merkt keinen Unterschied von ihren Streiks zu ihrem normalen Betrieb.

Wenn deine Eltern der Meinung sind das dein Schulweg zu gefährlich ist können sie dich zu Hause lassen.. Du selber kannst das nicht entscheiden..

Frag deine Eltern, das müssen die entscheiden.