Muss ich zur Maßnahme trotz Teilzeitjob...?

8 Antworten

Das ist eine Entscheidung des Sachbearbeiters. Bei uns wird man für die Zeiten, zu denen man arbeitet, von der Maßnahme freigestellt und muss ansonsten teilnehmen. Tut man es nicht, droht eine Sanktion.

Wenn Du eine Sanktion bekommst, wird nur Dein Geld gestrichen. Allerdings kann dies auch Deinen Mietkostenanteil betreffen, was für Deine Mutter durchaus existenziell sein kann. (Wäre ich die Mutter, würde ich Dich in dem Fall rausschmeißen...)

Warum suchst Du Dir nicht gleich einen Vollzeitjob, dann hast Du diese Probleme nicht? Dein Einkommen wird nämlich ebenfalls nur auf Deine Leistungen angerechnet, nicht auf die Deiner Mutter, so dass das auch finanziell durchaus ein Gewinn sein dürfte.

da die Möglichkeit durchausgegeben ist, (lt. deinen eigenen Aussage) die Maßnahme neben deinen Teilzeitjob absolvieren zu können, ist dieses zumutbar.

Du schreibst leider nicht, warum du diese nicht machen möchtest. Mißzustände etc. beim Maßnahmeträger kannst du gegenüber deinem Fallmanager beim Jobcenter äußern.

Falls du die Maßnahme unbegründet abbrichst zieht das Sanktionen mit sich. Deine Mutter ist nicht davon betroffen, es gibt also keine "Sippenhaftung" aber bedenke euch fehlt das Geld.

Wenn Du einen Minijob hättest ( 400Euro) bist Du raus aus Alg2. Kannst dann Wohngeld beantragen, aber bist raus und musst auch nicht an dieser Maßnahme teilnehmen. Ansonsten , d.h. wenn Dein Teilzeitjob nicht versichrungspflichtig ist ( unter 400Euro), wird er Dir auf das Alg2 angerechnet und an der Maßnahme musst Du auch noch teilnehmen. Wenn Du nicht daran teilnimmst, kann es echt haarig werden. Die streichen Dich komplett und Deine Mam bekommt nur noch ihren Regelsatz! Riskier es nicht! Deiner Mutter zu Liebe! Suche Dir doch eine Ausbildung oder eben einen Job. Mit 19 ist es doch bestimmt auch kein Traum, auf Mamas Harz 4 angewiesen zu sein! Komm gib Dir einen Ruck, Du findest was! Viel Glück!

Wenn Du einen Minijob hättest ( 400Euro) bist Du raus aus Alg2.

Wie kommst Du drauf? Pauschal ist das nicht richtig, in seltenen Einzelfällen kann es schonmal sein.

@casilein

Der Regelsatz liegt bei 356 Euro. Mit 400 Euro bist Du kein Harz 4 Empfänger mehr, darfst aber Wohngeld beantragen. Du darfst 1oo Euro dazuverdienen, ohne das sie auf den Regelstz angerechnet werden. Bei 400 Euro wird auch das verrechnet..und, dann ist man drüber und erhält kein ALG2 mehr.

Ich hab einen tolle Idee, wie du vermeiden kannst, weiterhin zur Maßnahme gehen zu müssen, OHNE, dass euch Geld gestrichen wird! Setz dich hin, nutz die Angebote der Maßnahme, schreib Bewerbungen und finde einen Ausbildungsplatz! So ist allen Beteiligten geholfen....

Trotz Teilzeitjob musst du an der Maßnahme teilnehmen; machst du das nicht, wird zuerst Geld abgezogen; ziehst du das weiter durch, wird dir komplett alles gestrichen!

Kurz und knapp, ja musst du machen.

Ansonsten kann das Arbeitsamt deine Vermittlungsmaßnahmen einstellen, da du deren Ansicht nach alles machen musst, was dir den Einstieg ins Berufsleben erleichtert bzw. gewährt.

Gruß