Muss ich zahlen wenn die Polizei mein Türschloss austauschen lässt weil ich die Wohnungstür nicht richtig abgeschlossen habe?
5 Antworten
Ja das musst du. Aus versicherungstechnischen Gründen ist jeder Mensch in unserem Staat dazu verpflichtet, sein Hab und Heim bestmöglich gegen Missbrauch zu schützen.
Und das nicht nur gegen Diebstahl o.ä.
Was ist zum Beispiel wenn ein hypothetisches Kind deine Wohnung in deiner Abwesenheit betritt und sich mit einem Messer aus deiner Küche verletzt?
Entsprechend wirst du als Eigentümer / Mieter die Kosten tragen müssen, wenn du diese Sorgfaltspflicht verletzt.
Bitte lesen.
Schutz gegen Missbrauch. Wenn du keine Versicherung hast musst du theoretisch selbst haften. Da dies bei Personenschäden schnell in die Millionen gehen kann besteht die Sorgfaltspflicht.
Wer Wohnraum nicht abschließt handelt fahrlässig, d.h. wenn dir etwas gestohlen wird, wird es die Versicherung nicht ersetzen. Wenn jemand dort zu Schaden kommt, und es kann dir nachgewiesen werden, dass die Wohnung frei zugänglich war, wird ein Richter die Entscheidung wohl auch nicht zu deinen Gunsten fällen.
Gleiches gilt im übrigen für Kraftfahrzeuge die nicht abgeschlossen sind.Diese werden abgeschleppt und sicher verwahrt bis der Eigentümer sich meldet
Und wenn ich abschließe, könnte jemand sich verletzen, wenn er gegen die Tür rennt...
Welcher Richter? 0Wenn jemand dort zu Schaden kommt, und es kann dir nachgewiesen werden, dass die Wohnung frei zugänglich war, wird ein Richter die Entscheidung wohl auch nicht zu deinen Gunsten fällen.
Über Sinn oder Unsinn muss hier nicht diskutiert werden. :)
So ist die Gesetzeslage und der Fragesteller wollte wissen, ob er im Ernstfall dafür aufkommen muss.
Fraglich ist, was man unter "nicht richtig abgeschlossen" verstehen muss.
Außen ein nicht beweglicher Türknauf und Tür nur ins Schloss gezogen? Das reicht in der Regel aus, um der Sorgfaltspflicht nachzukommen. Wenn es eine Klinke außen gibt, und Fremde ohne "Anwedung von Gewalt" die Wohnung betreten könnten, reicht es nicht aus.
Und wenn ich abschließe, könnte jemand sich verletzen, wenn er gegen die Tür rennt......
Herrlich! ;-D :-)
Es gibt keine Straftat Einbruch.
Trotzdem gibt es kein Gesetz, welches mich dazu zwingt, Türen oder Fenster zu (ver)schliessen. Auch mein Auto darf ich ungestraft geöffnet lassen.
Aber Einbruchdiebstahl. Wenn jemand in meine Wohnung geht und ein Messer nimmt, ist zumindest der versuch dessen erfüllt.
Bei offener Tür nicht. Wenn er das Messer nicht behalten will auch nicht.
Wenn du also deine Tür öffnest, ist es legal in die Wohnung zu rennen und sich Gegenstände mitzunehmen? Will sie ja nicht behalten, nur ausleihen.
Anhand der gegebenen Informationen ist die Frage zwingend nicht beantwortbar. Das Gefahrenabwehrrecht und polizeiliche Befugnisse sind landesrechtliche Regelungen, weichen also je nach Bundesland stark voneinander ab. Dazu müsste man weiter den Kostenbescheid vorliegen haben, Aussteller und vieles weitere.
Also das Bundesland ist Berlin und der Kostenbescheid über 220,73 Euro ( 146,53 Schlüsseldienst, 74,20 Gebühr) hat 'Der Polizeipräsident in Berlin -Direktion Zentrale Aufgaben' versand. Aus den beigefügten Rechtsbelehrungen werd ich nicht ganz schlau. Aber zumindest folgender Satz trifft eigentlich nicht zu: "Ein polizeiwiedriger Zustand liegt deshalb stets auch dann vor, wenn aufgrund vorangegangener versuchter oder vollendeter Straftaten Sachen dadurch ungeschützt, d.h. dem jederzeitigen Zugriff Dritter zugänglich und z.B. Diebstahl [ usw. ...] ausgesetzt sind."
Eine Straftat wurde weder versucht noch ausgeführt. Ausserdem ist die Haupttür im Vorderhaus stets verschlossen und ein fremder kann eigentlich nur illegal zu meiner Wohnung vordringen - so dass es doch eigentlich in meinem ermessen liegen müsste, ob ich mein Wohnungstür verschlossen halten möchte oder meinen Nachbarn vertraue. Und wenn die Polizei in eigenem Interesse handelt um sich gegen eventuell Ansprüche abzusichern, ist sie doch der klare Auftraggeber und müsste selber zahlen.
Interessantes Detail: als ich meinen neuen Schlüssel auf der Polizeiwache abholte, sagte der diensthabende Polizist, dass ihm schon mal das gleiche passiert sei und er keine Rechnung bekommen habe - scheint also nicht ganz eindeutig zu sein wie da verfahren wird..
Das Vorliegen einer Anscheins- oder Putativgefahr macht polizeirechtliche Maßnahmen nach dem ASOG nicht zwingend rechtsfehlerhaft, eher im Gegenteil - die Einschätzung, ob eine Gefahr im Sinne von § 13 Abs. 1 ASOG wird auch später gerichtlich rückblickend aus Sicht der Gefahrabwehrbehörde bewertet. Womöglich ist die Maßnahme nicht verhältnismäßig, evtl. hätte es genügt, die Tür lediglich ins Schloss zu ziehen oder zu versiegeln.
Ja, du wirst zahlen müssen.
Der Austausch des Schlosses ist eine reine gefahrenabwehrende Tätigkeit ; da du der Verursacher der Gefahr warst - "Zustandsstörer -, musst du auch die Kosten tragen.
Welche Gefahr?
Unverschlossene Fahrzeuge, Gebäude, Wohnungen usw. bei denen durch den Wegfall der vorgesehen Sicherungsmöglichkeiten (Schloss, Scheibe) eine erhöhte Diebstahlsgefahr besteht, kann die Polizei die Gefahr durch geeignete Mittel beseitigen. Also bei einem offenen Türschloss das Schloss oder den Schließzylinder austauschen, das Fahrzeug mit eingeschlagener Scheibe abschleppen lässt... usw.
Was würde der Wohnungseigentümer denn sagen, wenn die Polizei gekommen wäre, die offene Tür sieht, unverrichteter Dinge wieder geht aber danach die Wohnung leergeräumt wäre? Würde er dann nicht an die Polizei herantreten und sie - berechtigt - fragen, warum sie nicht ihren Job machen und verlangen, dass sie nun für den Schaden haften (und sie werden haften, denn die Nichtbeseitigung der Gefahr ist eine Amtspflichtverletzung, die eine Amtshaftung begründet).
Solcherart gefahrenabwehrende Tätigkeit ist schon mehrfach höchstrichterlich abgesegnet worden. Der Zustandsstörer musste die Kosten tragen.
Wieso soll die Polizei dein Wohnungsschloss austauschen bzw. sich dafür interessieren, ob du deine Tür abschließt!?
Naja der liebe Nachbar hat sie gerufen als er es bemerkt hat. Aber bin ich denn verpflichtet meine Tür zu schließen? Ist doch mein Pech wenn was wegkommt...
Eben. Kann ja wohl nicht wahr sein.
Lies die Antwort von "furbo" "reine gefahrenabwehrende Tätigkeit"
Du solltest dich dann auch noch bedanken, das die so Aufmerksam sind!
Aus versicherungstechnischen Gründen!? Was für ein Blödsinn. Was ist, wenn ich keine Versicherung habe?
Dann hat sich das Kind beim Begehen einer Straftat - Hausfriedensbruch oder gar Einbruch - verletzt. Auch wenn es nicht strafmündig ist.