Muss ich zahlen wenn mein minderjähriger Sohn eine Abofalle abschließt?

14 Antworten

Er darf gar keine Verträge abschließen, der Vertrag ist daher ungültig- das wird auch jeder Jurist sagen! Einfach ein schreiben verfassen wo halt drin steht das laut den § mein minderjähriger Sohn keine Vertäge abschließen darf.

§ 106 BGB, keine Zustimmung nach § 182 BGB, also unwirksam.

@KaterLeopold

Immerhin sind hier auch einige, deren Auskünfte mit Wissen unterlegt sind.

DH

Nach derzeitiger Rechtslage nicht. Der Vertrag ist schwebend unwirksam. Er wir lediglich wirksam, wenn du dem Vertrag zustimmst. Das ist wohl eher nicht der Fall. Also widersprech dem Vertrag, weise darauf hin, dass dein Sohn ohne deine Einwilligung gehandelt hat und verweigere die Zustimmung zum Vertrag. Viele Grüße

Als erstes würde ich den abgebuchten Betrag zurückbuchen lassen. Dann dürfte es sich um einen Ferndienstleistungsvertrag handeln da ist zwingend erforderlich, dass der Dienstleister eine persönlich unterschriebene Widerufsbelehrung nachweisen kann. Ist das nicht der Fall kam der Vertrag nie zustande. Insofern darf dieser auch nicht gekündigt/widerrufen werden werden.

Hilfsweise, dazu passen die §§ 312 und 355 BGB. mir liegt ein entsprechendes Urteil vor.

Dir ist schon bekannt, dass der Vertrag von einem nur beschränkt Geschäftsfähigen abschlossen wurde und er deshalb schwebend unwirksam ist?

Deshalb braucht man den Umweg über deine aufgeführten §§ nicht.

@Dabbel

Meine Antwort hat nichts mit beschränkter Geschäftsführung zu tun. Besser lesen !!!

@jockl

Genau, deine Antwort ist schlicht falsch.

Wenn du innerhalb der 14 Tage kündigst musst du nichts bezahlen, ich glaube wenn du denen in einer Mail schreibst dass du davon nichts wusstest, wird nichts weiter passieren, dein Sohn (minderjährig) hat deine Daten eingegeben und dafür kannst du ja nichts für. Schreib denen einen Brief oder Fax und sag denen das es ein Sohn war. Ich denke nicht, dass da weiter was passiert.

Das ist so nicht richtig. Eine Zahlungsverpflichtung besteht schon deswegen nicht, weil der Sohn ohne Einwilligung seiner Mutter als gesetzliche Vertreterin gehandelt hat. Im übrigen ist der Vertrag schwebend unwirksam und bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, hier der Mutter. Also weder zahlen und die Zustimmung zum Vertrag verweigern.

Der Vertrag ist schwebend unwirksam, bis er durch den geschäftsfähigen Vertreter bestätigt wird. Bis jetzt liegt deshalb noch kein rechtskräftiger Vertrag mit der daraus resultierenden Zahlungsverpflichtung vor.

Guck mal 108 BGB:

http://dejure.org/gesetze/BGB/108.html