Muss ich Youtube einnahmen versteuern?

7 Antworten

Da eine Partnerschaft auf YouTube als Geschäft zählt (du hast ja sozusagen einen Werbevertrag angenommen von Google) wird es als Geschäft angerechnet. Bis 450 euro ist es ein "Nebenjob" und muss nicht versteuert werden, als würdest du in den Ferien in einem Lokal auf jener Basis als Aushilfe arbeiten.

Ab einer bestimmten einnamenhöhe wird es sogar als volles Geschäft angesehen und muss auch dementsprechend versteuert werden.

so einen Blödsinn hab ich schon lange nicht mehr gelesen. so ziemlich alles was du geschrieben hast ist einfach falsch

@Asceroon

Schreibst du zu jemandem, welcher 6 Jahre nur über YouTube gelebt hat, Werbeverträge und co mit beinhaltet. Also bitte sei ruhig, kleiner.

@RabbytJ

Leider hat er Recht. Alles was du geschrieben hast ist schlichtweg falsch.

Die Einnahme aus einer Gewerblichen Tätigkeit mit Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zu vergleichen ist einfach quatsch.

Die Voraussetzung gewerblich tätig zu sein ist nämlich nicht etwa ein gewisser Betrag an Einnahmen. Bereits die Absicht mit einer Tätigkeit Gewinn zu erzielen ist Basis eines Gewerbetreibenden.

Das bedeutet: EGAL wieviel man als Youtuber verdient, es muss immer ein Gewerbe angemeldet und die Einnahmen durch eine Einnahmen Überschuss Rechnung ermittelt werden und dieser Betrag dann in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. 

Wer das nicht tut, weil er zum Beispiel meint er könnte 450 € steuerfrei dazu verdienen, begeht Steuerhinterziehung.

@ChuckNorris37

Falsch, jeder, welcher in youtube verdient und nicht über den gesetzlichen Satz kommt, muss selbst nichts versteuern, dies tut YouTube, also google, in Deutschland vollständig selber.

Jede Einnahme von YouTube und google hat nicht gleich etwas mit Gewerbe zu tun.

@RabbytJ

Dann zeig mir mal bitte einen Arbeitsvertrag, der den YouTuber als Angestellten ausweist!

Ansonsten bleiben deine Aussagen nämlich inhaltlicher Müll. Nicht nur Halbwissen, sondern gefährliches Nicht-Wissen.

Bis 450 euro ist es ein "Nebenjob" und muss nicht versteuert werden

So geschrieben nicht korrekt. Vorsicht mit Halbwissen!

Die 450,- € Grenze gibt es nur bei abhängigen Beschäftigungsverhältnissen (§ 19 EStG - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit). Die liegt hier aber nicht vor.

Ferner beginnt die Besteuerung von Einkünften erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 8.652,- € (§ 32a EStG).

Ab einer bestimmten einnamenhöhe wird es sogar als volles Geschäft angesehen und muss auch dementsprechend versteuert werden.

Gewerbliches Handeln definiert sich nicht durch die Höhe des tatsächlichen Gewinns, da viele Unternehmen, die sich neu gründen in den ersten Jahren Verluste machen. Aber auch diese Verluste sind steuerrelevant.

Gewerbliches Handeln ist definiert durch das selbständige, regelmäßige Teilnehmen am Waren- und Dienstleistungsverkehr mit der Absicht Gewinn zu erzielen (§ 15 Abs. 2 EStG), wenn die Tätigkeit nicht der Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG) oder den freien Berufen (§ 18 EStG) zuzuordnen ist.

Gewerbe sind anmeldepflichtig (§ 14 GewO). Das Nicht-Anmelden ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 1.000,- € Geldbuße belegt werden kann.

Ferner setzt es einen Menschen dem Verdacht einer Steuerstraftat aus (§ 370 AO).

@kevin1905

Dies hat nichts mit Halbwissen zu tun, ein Job jener art muss nicht versteuert werden vom arbeitnehmer, der Arbeitgeber ist hier völlig unwichtig und hat hier nichts zu suchen.

Richtig, und was macht jemand, welcher youtube nutzt? du gehst hier von dingen aus, die damit zu 0% etwas zu tun haben lieber kevin.

@RabbytJ

Es gibt keinen Arbeitgeber oder Arbeitnehmer.

Es gibt einen Content-Ersteller, der sein Gewerbe selbständig betreibt und einen der ihm dazu die Plattform zur Verfügung stellt (YouTube).

Es gibt 7 Einkunftsarten in Deutschland. Wenn nicht unter Gewerbebetrieb, in welche packst du es denn?

Bitte mit Quelle.

@rabbytJ: kann ja sein das du damit Geld verdient hast. heißt aber nicht das du dich mit dem steuerlichen Aspekten dieser Einkünfte auskennst. Allein das ganze Geschäft und volles Geschäft zu nennen zeigt das du von der Materie keine Ahnung hast. Nebenjob in diesem Bereich zu nen zeigt es ebenfalls. Ein Nebenjob wir sehr wohl versteuert. zwar nicht von Arbeitnehmer aber vom Arbeitgeber. Mich kleiner zu nennen zeigt deine Reife süßer :-) Ich würde einfach sagen das du in Zukunft nicht auf Fragen Antwortest von denen du keine Ahnung hast

@Asceroon

Man merkt an dir, wie du von der Materie YouTube und damit Geld verdienen, so wie ein volles Geschäft daraus machen keinerlei Ahnung hast. Der Arbeitgeber interessiert hier nämlich niemand, denn jener ist google, somit hat dies nichts damit zu tun.


Man merkt, dass du dich noch nie mit der Materie Geld im Internet verdienen, vor allem mit youtube, beschäftigt hast, man sollte sich darüber informieren.

Man sollte nämlich auch wissen, dass der "Arbeitgeber" in diesem Falle, bei einem Kanal der Werbeverträge hat und auch genug geld einnimmt google adsense ist, welcher bei vollen "Partnern" in kanada sitzt und nicht in Deutschland.

Du solltest dich mit jener Materie etwas mehr beschäftigen, bevor du hier mit Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommst und von einem job ausgehst, welcher einer "Tätigkeit" nach geht. Aber schön zu sehen, wie du deine dämlichen aussagen noch unterstützt und Orangen mit Äpfeln vergleichst.


Man kann das ganze Geschäft ebenso als volles Geschäft bezeichnen.

@RabbytJ

Na wenn du dich ein bisschen mit dem deutschen Steuerrecht beschäftigt hast kannst du uns ja sicher mit der Gesetzesgrundlage dieser Einkünfte erhellen. Welche Einkünfte sind das denn jetzt??

 - L+F

 - Gewerbebetrieb

 - selbständige Arbeit

 - nicht selbständige Arbeit

 - Einkünfte aus Kapitalvermögen

 - V+V

 - sonstige Einkünfte

Wann beginnt die Steuerpflicht bei diesen Einkünften?

Was ist mit der Umsatzsteuer? Muss diese bezahlt werden? Wenn ja von wem?

Wenn Google das alles bezahlt sind die Einnahmen dann auch Sozialversicherungspflichtig?

Fragen über Fragen. Bin echt mal gespannt welche Antworten du für mich hast.

Kleiner Tipp am Rande:

Nur weil irgendjemand auf irgendwelchen Seiten schreibt, dass die Einnahmen steuerfrei nicht umsatzsteuerpflichtig etc. sind heißt das noch lange nicht das dies der Wahrheit entspricht. Im Steurrecht gibt ein paar Seiten auf denen man verlässliche Informationen finden kann, diese sind mit den üblichen Suchbegriffen was diese Thematik angeht allerdings nicht zu finden.

@Asceroon

Achso hätte ich fast vergessen. Du hast mit Nebenjob angefangen.

Nebenjob ist umgangssprachlich ein € 450,00 Job. Dieser ist jedoch nicht
steuerfrei sondern wird vom Arbeitgeber mit 2% pauschal versteuert. Der
einzige der hier immer wieder beweist das er keine Ahnung hast bist
leider du!

@kevin1905: hier gibt es nichts hinzuzufügen ;-)

wusste ich doch das da nix mehr kommt. Somit bewiesen das deine Aussagen absoluter Blödsinn waren!!!

Du musst ein Gewerbe anmelden, bei der Stadt. Sobald du das gemacht hast, bekommst du Bescheid vom Finanzamt. Das schickt dir einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung den du ausfüllen und zurücksenden musst. 

Wenn du mit dem Fragebogen nicht klarkommst, solltest du am besten einen Steuerberater aufsuchen. Der macht das dann für dich.

Deine Einnahmen werden dann in der Einkommensteuererklärung erklärt und ggf. versteuert.

Da du nicht volljährig bist geht das ganze natürlich nur in Verbindung deiner Eltern. 

Also ich bin 15 und habe gerade eben ein ADsense Account erstellt.

Da stellt sich die Frage der eingeschränkten Geschäftsfähigkeit aber doch!

Muss ich anmelden das ich Geld verdiene?

Natürlich.

Es handelt sich hier i.d.R. um Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG). Gewerbe sind anzumelden (§ 14 GewO). Das kannst du aber nicht, da du nicht volljährig bist.

Eltern, Anwalt, Vormundschaftsgericht, Steuerberater, Ordnungs- bzw. Gewerbeamt und Finanzamt.

Hast einiges an Lauferei vor dir! Viel Erfolg! =)

Du musst auf jeden Fall eine Steuererklärung machen. Höchst wahrscheinlich musst du bis knapp 500 Euro zwar nichts abgeben, aber das ändert eben nichts daran, dass du deine Einnahmen auflisten musst. Das müssten in diesem Fall sowieso deine Eltern für dich machen, also rede doch mal mit ihnen. :)

Der Grundfreibetrag beträgt für Ledige 8.652,- € in 2016.

Das kommt ganz auf den Betrag an den du bekommst...Jugendliche die Nachhilfe geben oder Zeitung austragen bekommen in der Regel so wenig Lohn, dass sie keine Steuern abdrücken müssen...wie das bei Youtube ist weiß ich nicht, ich denke dass Youtube einen Teil einstreicht und der Rest sollte (solange der Betrag unter einer gewissen Grenze ist) an dich gehen.