Muss ich wirklich an einer Bürgerbefragung (Zensus) zwanghaft teilnehmen?

13 Antworten

Im schlimmsten Fall kommt ein Zwangsgeld auf dich zu, denn du bist zur Auskunft verpflichtet.

Die Befragung ist anonym, von daher brauchst du dir keine Sorgen machen.


djegochile 
Fragesteller
 02.10.2017, 12:19

Anonym!? Aber ich muss doch meinen Namen nennen und wo ich geboren bin und wann ich geboren bin...

Lebenslauf  02.10.2017, 12:22
@djegochile

djegochile   Ja und? Was ist daran so schlimm?

Kandahar  02.10.2017, 12:23
@djegochile

Diese Daten werden getrennt vom eigentlichen Fragebogen aufgenommen.

GanMar  02.10.2017, 12:24
@djegochile

Ja - allerdings werden die Fragebögen getrennt und der Bereich mit Deinen persönlichen Daten wird nicht zusammen mit Deinen Antworten ausgewertet.

Bitterkraut  02.10.2017, 12:31
@djegochile

Deine persönlichn Daten sind ja sowieso bekannt, du würdest dem statistischen Bundesamt nix Neues erzählen. Die pers. Daten werden aber nicht zusammen mit dem Fragebogen ausgewertet.

Nach Artikel 2 des Grundgesetzes ist die persönliche ausfaltende so gesagt unantastbar außermit Hilfe von anderen gesetzen

Dommie1306  02.10.2017, 12:54

Und dieses Gesetz gibt es: MZG

Hallo, es kann und darf dich niemand zwingen, solche Fragen zu beantworten. Sie gehen keinen was an. Ignoriere diese Aufforderung einfach, denn es kann sich dabei allenfalls um eine freiwillige Aktion handeln, auch wenn das nirgendwo steht.

Da kann dir niemand schräg kommen, denn das ist nicht gestattet. Lg

Lebenslauf  02.10.2017, 12:24

Du bist völlig falsch informiert. Lies nach.

Kandahar  02.10.2017, 12:32

Das ist vollkommener Unsinn!

Bürger habe nicht nur Rechte, sie haben auch Pflichten.

Dommie1306  02.10.2017, 12:57

Wie kann man eigentlich eine 100% falscher Antwort geben?

Soll das lustig sein, damit er ein Bußgeld zahlen muss?

Manchmal frag ich mich schon...

jayjay22  02.10.2017, 13:05
@Dommie1306

Wie das kommt, fragst du? Ganz einfach weil ich's nicht besser wusste.

emib5  02.10.2017, 14:04

Ich Zittiere einfach mal Dieter Nuhr: 

Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal die Fresse halten!

jayjay22  02.10.2017, 14:59
@emib5

Danke für die Blumen: wäre doch nicht nötig gewesen, deine unterste Schublade zu öffnen.

Nach § 13 Abs. 1 MZG (Mikrozensusgesetz) bist du verpflichtet, Auskunft zu erteilen:

Für den Mikrozensus besteht Auskunftspflicht, soweit in Absatz 7 nichts anderes bestimmt ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/mzg/__13.html

Diese Pflicht kann mit Zwang durchgesetzt werden. Dafür ist das Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG) maßgeblich. Siehe §§ 6-18 VwVG

http://www.gesetze-im-internet.de/vwvg/

Erstes Zwangsmittel dürfte das Zwangsgeld sein. Kann dieses nicht eingetrieben werden, kommt auch Ersatzzwangshaft in Betracht.

Die Anwendung eines Zwangsmittels befreit nicht von der Auskunftspflicht. Es soll dich nur dazu animieren, deiner Pflicht nachzukommen.

Warum findest du es kindisch?

djegochile 
Fragesteller
 02.10.2017, 12:19

Jeder hat das Recht auf Fragen keine Antworten zu geben, was denkt der Staat eigentlich? Sollte ich mal bei der Polizei im Revier verhört werden, kann ich auch einfach die Aussage verweigern.

Nordstromboni  02.10.2017, 12:22
@djegochile

Du bist aber nicht Beschuldigter einer Straftat, dass du das Recht hast eine Aussage zu verweigern.

Lebenslauf  02.10.2017, 12:25
@djegochile

Sieh mal an, womit du dich auskennst. Mach dich doch bitte zusätzlich über deine Bürgerpflichten schlau.

Dommie1306  02.10.2017, 12:58
@djegochile

Das stimmt nicht mal... wenn du Beschuldigter bist, darfst du deine Aussage verweigern.

Als Zeuge z.B. hast du vor der Staatsanwaltschaft durchaus eine Aussagepflicht...