Muss ich von jemanden anderen Inkasso kosten tragen?

4 Antworten

Es ist eigentlich egal wo das Geld letztendlich abging und wie ihr das untereinander geregelt habt (im Verhältniss Stromanbieter -> Vertragspartner), wichtig ist wer der Vertragspartner ist. Seid ihr es beide haftet ihr Gesamtschuldnerisch, der Gläubiger kann sich aussuchen woher er das Geld holt. Das gilt auch für die Nebenkosten. Ist es nur er kann es dir egal sein, bist es du allein hast du leider die A***karte.

Aber was ist mit den Inkasso Kosten die nur er verursacht hat? Ich habe ja keine Mahnung etc. bekommen. Er hatte nur die Raten Vereinbarung und ist der leider nicht nachgekommen. Dadurch wurden enorm hohe Gebühren in Rechnung gestellt die ich zahlen soll.

"Ich bezahle doch nicht den Strafzettel wenn jemand mit meinen Auto zu schnell fährt nur weil es mein Auto ist"

@Damon

Ratenvereinbarung ist ein seperater Vertrag, wenn er den unterschrieben hat hat er diesen zu bezahlen. Gesamtschuldnerisch ist nur bei dem du direkt mit drin hängst, also der Stromvertrag an sich, Rücklastschriftosten, Mahnbescheidkosten (scheinbar ja aber nicht ergangen). Zahl den offenen Betrag an den Energieversorger. Damit ist dieser Vorgang beendet. Den Anteil deines Mitbewohners musst du daraufhin von ihm direkt einfordern (den hast du ja für ihn bezahlt um den Fall zu beendet, hast aber natürlich weiterhin ein Recht auf das Geld)

Da wir zusammen den Strom bezogen und zusammen einen Strom Vertrag
hatten, haben wir uns beide verpflichtet den Strom Betrag zu bezahlen.

Dies sehe ich gar nicht ein da ich ja nicht bescheid wusste und die Kosten selber nicht gemacht habe.

Tja, wenn du das nicht einsiehst hättest du diese Verpflichtung nicht unterschreiben dürfen.

Sie haben es wahrscheinlich falsch verstanden. Das die Strom kosten offen sind kann ich verstehen und bin ich auch bereit zu bezahlen. Jedoch die Inkasso kosten die nicht von mir entstanden sind sondern von Mitbewohner möchte ich nicht zahlen! Er hat mit den Inkasso unternehmen eine Ratenzahlung vereinbart jedoch nur selten dem nachgekommen. Deswegen sind Mahnkosten bzw Inkasso kosten in großer Höhe entstanden für die ich nicht verantwortlich bin!

@Damon

Ne, ich habs richtig verstanden. Da sind beide Vertragspartner gleichermaßen verpflichtet dafür zu sorgen daß das pünktlich bezahlt wird, also sind auch beide für die Mahnkosten verantwortlich.
Es hätte gar nicht zu ner Ratenzahlung kommen dürfen.

Wenn du vor so was sicher sein willst. hättest du die Rechnung begleichen müssen und dann eben selbst die monatlichen Raten kassieren.

geheim007b hat das richtige Strichwort geliefert. Gesamtschuldnerisch.

@Effigies

Also du mußt da unterscheiden zwischen Außenverhältnis und Innenverhältnis.

Gegen über dem Stromanbieter seit ihr ein Gesamtschuldner und dem isses egal wo er sich die Kohle holt, du mußt absolut zahlen.

Wenn du alles getan hast um das pünktlich zu bereinigen und dein Mitbewohner hat Mist gebaut, oder dich sogar getäuscht, dann ist das eine Sache eures Innenverhältnis. Also könntest du die Inkassokosten von ihm zurückverlagen. aber zunächst mußt du sie mal vorlegen da das den Stromlieferanten nix angeht wie ihr das untereinander regelt.  

Wer ist als Vertragspartner des Stromanbieters benannt?

Wenn du dort alleinig als Vertragsnehmer benannt bist hat das Unternehmen gegen dich einen Anspruch auf 100% der Kosten. Dein Mitbewohner existiert im Außenverhältnis zum Stormlieferanten dann gar nicht.

Inkassokosten sind kein durch den Schuldner zu tragender Verzugsschaden.

Wenn du dich nachweislich mit deinem Mitbewohner auf Kostenbeteiligung geeinigt hast, kannst du die hälftigen Kosten von ihm erstattet verlangen (Innenverhältnis), entweder über das gerichtliche Mahnverfahren oder auf dem Klageweg.

Ich und der Mitbewohner sind Vertragspartner. Deswegen hat er auch eine Ratenzahlung mit dem Inkasso Unternehmen vereinbart. Er ist aber dieser nicht wirklich nachgekommen sodass enorm hohe kosten in Rechnung gestellt wurden sind die ich jetzt bezahlen soll. Ich habe leider nur Post bekommen wenn mit Gericht gedroht wurde.

@Damon

Ich und der Mitbewohner sind Vertragspartner.

Dann seid ihr Gesamtschuldner und der Versorger kann sich aussuchen bei wem er 100% der Kosten eintreibt.

Du musst die Hauptforderung zahlen und ggf. Zinsen, sowie pauschale Mahngebühren von insgesamt 5,- €.

Ob du dir diese dann vom Mitbewohner wiederholst, musst du wissen.

Wenn ihr einen gemeinsamen Stromliefervertrag abgeschlossen habt, dann haftet ihr gesamtschuldnerisch. Das heisst, der Versorger kann sich aussuchen, bei wem er kassiert. 

Da dein Konto als Bankverbindung angegeben wurde, ist die Forderung gegen dich berechtigt. Eigentlich ist es doch logisch, dass sich der Versorger an dich wendet. 

Du kannst nun deinerseits das Geld von deinem ehemaligen Mitbewohner einfordern. 

Soweit ich das verstanden habe würde das Konto seines Mitbewohners angegeben?

Von mir haben die keine Bankverbindung. Der Mitbewohner hat den Strom per Lastschrift einziehen lassen und auch mit den Inkasso Unternehmen eine Ratenzahlung vereinbart. Ich wurde nur angeschrieben wenn per Gericht gedroht wird mehr nicht.

Wie gesagt es geht mir nicht um die Strom schulden. Die würde ich sofort bezahlen. Es geht mir darum das ich nicht einsehe von ihm entstandenen Inkasso kosten zu tragen da er seiner Raten Verpflichtung nicht nachgekommen ist.