Muss ich VHS Gebühren zahlen für einen Kurs an dem ich nicht teilgenommen habe weil..?
Folgendes ist passiert: Vor Wochen habe ich mich bei der Volkshochschule für einen Kurs angemeldet. Ich habe meine Daten (auch die Bankdaten) angegeben und wurde darauf hingewiesen dass der Betrag von 30 Euro mind. 1 Woche vor Kursbeginn abgebucht wird. Auch stand da, dass ich noch eine schriftliche Bestätigung erhalte. Zwei Tage vor Beginn des Kurses habe ich nichts erhalten und es wurde auch kein Geld abgebucht. Auf Grund dessen und der Tatsache, dass der Kurs eine Mindestteilnehmeranzahl hat (ich dachte diese wurde vielleicht nicht erreicht) bin ich davon ausgegangen, dass dieser nicht stattfindet.
Ja, ich HÄTTE natürlich anrufen können. Hätte hätte hätte.
Anscheinend hat der Kurs aber doch stattgefunden.
Dann kam ein Schreiben der VHS. Ich hätte meine Bankdaten NICHT angegeben (nach einem Versuch habe ich festgestellt, dass man ohne der Angaben der Bankdaten gar nicht zur Anmeldung gelangt) und solle doch nun bitte die 30 Euro bezahlen???!!!!
Ich setze ein Schreiben auf und teilte der VHS dies alles mit und meinte auch dass ich diese Gebühr nicht bezahlen werde. Ich dachte die Sache ist damit erledigt und nun kam vorhin ein weiteres Schreiben mit einer Mahngebühr von 5 € !
Ich bin stunksauer und finde das eine Frechheit. Ich habe auch nicht vor dieses Geld zu bezahlen. Einfach aus Prinzip! Können die mich nun zwingen dieses Geld zu zahlen? Die bekommen von mir auch noch ein weiteres saftiges Schreiben. Und wie wahrscheinlich ist es, dass diese Forderung wegen nur 35 Euro fallengelassen wird?
3 Antworten
fakt ist du hast dich angemeldet und bist unentschuldigt weg geblieben. Die Forderung ist berechtigt und kann gegen dich eingeklagt werden. Natürlich werden mit der Klage daraus schnell 200 Euro und mehr
kannste beweisen dass deine Kontodaten tatsächlich zum richtigen Zeitpunkt bei entsprechendem Sachbearbeiter vorlag ? Wenn das nicht der Fall ist haste das erste Problem. Desweiteren biste von deiner Anmeldung nicht befreit nur weil du einfach weg geblieben bist. Nur weil du angenommen hast dass der Kurs ausfällt kannste nicht einfach weg bleiben, dafür gibt es Telefon. Die Zahlung hätteste auch bei der ersten Teilnahme durchführen können sofern deine Kontodaten IBAN BIC nicht vorlagen bzw irgendwie verschwunden sind.
Die VHS berechnet grundsätzlich auch dann die Gebühren, wenn Du Dich NICHT (wieder) abmeldest und dem Kurs einfach - ohne vorherige Absprache mit der VHS - fern bleibst.
Ich habe zwar keine Ahnung von sowas aber da es sich um einen Kurs handelt ist es so einfach wie auch simpel: Du hast den Platz gebucht und so für dich reserviert, du musst ob du gekommen bist oder nicht bezahlen weil niemand auser dir diesen Platz bekommen hätte...
Fakt ist, dass ich an dem Kurs teilgenommen hätte wären die mitgeteilten Informationen (Abbuchung/schriftliche Bestätigung) eingetroffen.
Wäre das der Fall gewesen und ich hätte den Kurs aus anderen Gründen nicht besucht wäre es kein Problem für mich gewesen.
Anwaltskosten sind vom Auftraggeber zu begleichen, es würde wohl ein größerer Schaden als 35 Euro für die VHS entstehen.