Muss ich Vermieter und Nachmieter in die Wohnung lassen?

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also, ich vermute, du musst, aber nur wenn es dir zeitlich geht, sonst hat der VM das nachsehen. Aber warum will der Ausmessen? Habt ihr keine Wohnungspläne? Wir geben mit dem Mietvertrag immer einen detailierten Wohnungsplan mit...

habe mir das auch gedacht, wir haben mittlerweile zig Wohnungen angesehen und sobald auch nur halbwegs Interesse bestanden hat, wurde uns n Plan ausgehändigt, aber die Vermieter sind scho was besonderes!!

@katzenfan32

ok, manche VM haben gar keine anständigen Pläne. Meiner hatte nur rudimentärste Angaben und ich konnte dann selber umrechnen, wie gross was ist. Und wir hatten auch schon Häuser ohne brauchbare Pläne, kommt alles vor.

Ja, Du mußt den Vermieter reinlassen - aber nur nach angemessener Vorankündigung. (Ich glaube, es waren mindestens drei Tage vorher.) Und wenn Du keine Zeit hast, dann hat der Vermieter Pech - da müßt Ihr Euch schon auf einen Termin einigen, an dem Ihr beide Zeit habt.

Edit: Ich bin mir gerade nicht sicher, ob Du auch jemanden zum Ausmessen reinlassen mußt. Zum Besichtigen auf alle Fälle, dagegen kannst Du nichts machen. Aber ausmessen?

@ErsterSchnee

Es wäre schon sinnvoll wenn der neue Mieter 1-3 Mon. vorher zum Ausmessen in die Wohnung könnte, schon allein z.B. wegen den Möbeln, evtl. neuer EBK usw. Als Nochmieter würdest Du Dich schön bedanken, wenn alle Wohnungsinteressenten die Räume ausmessen würden. Vielleicht wollen sich auch manche neue Mieter ein paar neue Möbel kaufen, dann sind da auch Lieferzeiten zu beachten. Man kann ja wirklich päpstlicher wie der Papst sein.

Der Vermieter hat durchaus durch vorangehende Urteile  ein gewisses Recht  Besuche mit Interessenten durchzuführen.

Es soll natürlich abgestimmt werden, d.h. der VM muss einen Termin VEREINBAREN.

Da steckt alles drin - vereinbaren.

 

Muss ich sie auch reinlassen, wenn sie schon mal drin waren, und die Interessenten die Wohnung jetzt definitiv mieten? Sie möchten jetzt einfach nur noch zum Ausmessen und  "nochmal angucken" kommen!! In unsere neue Wohnung kann ich ja auch nicht laufend rein und was ausmessen, oder nicht?

@katzenfan32

Komm drüber weg. Es ist eine begrenzte Zeit- und Du willst es nicht übers Gericht austragen das wäre sonst die nächste Stufe.

wieso hast Du Ihr nicht einfach gesagt, daß Du zu diesem Zeitpunkt nicht geht und ihr zwei für Dich passende Alternativtermine genannt?

war nicht selbst am Telefon und mein Mann war zu perplex. Ich möchte jetzt absagen, aber vorher will ich wissen, wer Recht hat! Der Vermieter oder ich!?!?

@katzenfan32

wen ich das schon wieder höre wer Recht hat! Der Vermieter oder ich!?!?

das Problem hast Du doch auch, schließlich willst Du auch pünktlich in Deine neue Wohnung ziehen und mußt vorher ausmessen, oder nicht? Aber vielleicht gehts Dir dann, wenn Du Dich stur auf Dein Recht stellst ebenso. Weshalb kann man da nicht aufeinander zugehen?

Du kannst Deine Vermieter jetzt aber schon anrufen und absagen und solltest ihr dann aber 2 Alternativtermine, wo es euch passt nennen können.

Kann doch nicht so schwer sein, oder -:)

 

@Nemisis2010

Du, ich seh's halt irgendwie net ein, dass mir einfach vorgeschrieben wird, wann ich da zu sein habe, nur weil sie schon mit Leuten zum Küche vermessen kommen wollen. Und es kommt dann nicht nur einer oder 2, sondern 4 oder 5 Leute und das ist mir irgendwie einfach zu viel! Und uns wurde übrigens von Anfang an gesagt, wir können halt erst in die Wohnung, wenn sie leer ist, was ich so auch in Ordnung finde!

@katzenfan32

vorschreiben lassen mußt Du Dir natürlich keinen Termin.

Dann stell halt  klar, daß nur 2 Personen in die Wohnung und ausmessen können und weiter, daß Du zwar 2 Alternativtermine nennst, aber nur einer wahrgenommen werden soll, damit euer Baby nicht so sehr gestört wird, wie beim letzten Mal und damit Du alle Personen im Auge behalten kannst.

Da kannst Du jederzeit auf Dein Hausrecht verweisen.