Muss ich Unterhalt zahlen wenn ich und meine Freundin zusammen ziehen?

7 Antworten

Für Deine Tochter bist Du unterhaltspflichtig, selbst wenn Du Dich nicht um sie kümmerst. In der Düsseldorfer Tabelle findest Du Anhaltspunkte, was Du zahlen musst und den Mindestbetrag, den Du für Dich behalten kannst.

Vermutlich wirst Du auch vom Jugendamt Post bekommen. Sie werden Dich dann zur Zahlung auffordern. So einfach kann man sich nicht aus der Verantwortung für das eigene Kind ziehen.


Was hat das mit drücken zutun wenn ich nur mal nachfrage meine fresse!!!

@korni88

Du zahlst ja offensichtlich keinen Unterhalt und kümmerst Dich nicht um Deine Tochter. Zumindest kann man das aus Deinem Text folgern. (Du schreibst ja nicht, dass Deine Tocher Dir vorenthalten wird!) Die Unterhaltszahlungen für die eigenen Kinder sind keine freiwillige Leistung, sie sind eine Pflicht.

Das Einkommen Deiner Freundin spielt keine Rolle.

Auszubildender?!?!??

Das Einkommen deiner neuen Freundin ist für die Unterhaltsberechnung irrelevant.

Das Einkommen deiner neuen Freundin

Wo in der Fragestellung hast Du etwas von einer neuen Freundin gelesen?

@Posaunist

Aus diesem Satz hier:

Ich habe eine tochter knapp 4 Jahre alt und Sie ist nie bei mir

schliesse ich, dass die Tochter bei der leiblichen Mutter ist und die Freundin, mit der er zusammenziehen will, nicht die leibliche Mutter seiner Tochter ist.

@Posaunist

Posaunist, das ist eine rationale Überlegung.

Wieso auch sollte der Fragesteller sich danach erkundigen, ob er Unterhalt zahlen muss, wenn seine Freundin und Tochter mit ihm zusammen lebt?

Manche Informationen lassen sich mit ein bisschen Nachdenken schon irgendwie herleiten. Sind leider nicht alle Menschen zu fähig.

@DerDudude

Manche Informationen lassen sich mit ein bisschen Nachdenken schon
irgendwie herleiten. Sind leider nicht alle Menschen zu fähig.



Manche Fragesteller sollten sich einmal angewöhnen Satzzeichen zu verwenden. Dann könnten einige das Geschriebene auch besser verstehen.

Nimmst mir die Worte aus dem Mund :D

Nach einigem Kopfkratzen könnte es sogar sein, dass sich durch das Zusammenziehen mit Freundin 2 die Unterhaltsverpflichtungen gegenüber der Tochter mit Freundin 1 erhöhen, da sich die Mietkosten halbieren.

So lange ihr keine Eheähnliche Beziehung führt, muss deine aktuelle Freundin keinen Cent für deine Ex bezahlen. Wäre ja zu schön sowas.

Aber wenn wir beide im Mietvertrag stehen dann ist es doch eine eheänliche Gemeinschaft oder ?

@korni88

Quatsch. Ihr lebt nur zusammen.

Zu einer richtigen Lebenspartnerschaft gehört mehr, als nur das bloße Zusammenleben.

Ok und das wäre

Danke erstmal für keine dummen Kommentare wie die anderen

@korni88

Ich lasse dir einfach mal einen Link da:

https://de.wikipedia.org/wiki/Lebenspartnerschaftsgesetz

Da ihr Mann und Frau seid, würdet ihr vermutlich eher Heiraten, als eine Lebenspartnerschaft einzutragen. Von daher wäre deine Freundin erst zahlungspflichtig, wenn sie deine Frau wird.

Mach dir keinen Kopf. Die Unterhaltsberechnungen gehen das Einkommen deiner Freundin nichts an. Sie muss auch in keinster Weise für dich bürgen oder sonst irgendwas.

Man könnte es auch so sehen, dass ihr in einer WG lebt. Ob ihr dann untereinander was habt oder nicht, interessiert keinen.

Also stimmt das nichts so WE der letzte geschrieben hat ?

Habe Ca. 1050€ raus davon gehen 120€ Fahrtkosten ab und 240€ Miete
Anderen Teil bezahlt meine Freundin

@korni88

Wenn man da nochmal drüber nachdenkt, könnte es sein, dass du u.U. doch was zahlen musst, da du weniger Lebenshaltungskosten hast, wegen geteilter Miete und du somit potentiell mehr Geld zur Verfügung hast. Das würde natürlich bei der Berechnung mit einfließen.

Ob und wie viel genau du zahlen müsstest, kann ich dir nicht sagen.

Sicher ist aber, dass das Gehalt deiner Freundin auf jeden Fall nichts damit zu tun hat. Auch wenn sie eine Million pro Monat verdienen würde, wäre es weiter ihr Geld.

Eben das meine ich ja
Deshalb besteht für mich (nur Interesse halber) in Klammer ist für die Leute gemeint die dann wieder sagen ich wäre ein Arsch und will mich ne kümmern 😂
Die Frage wo der Betrag liegt mit meinen Abzügen was ich im Monat außer Miete Fahrtkosten usw haben muss

@korni88

Gut, dann sollte man doch mal einen Blick auf die Düsseldorfer Tabelle werfen:

http://www.t-online.de/eltern/erziehung/alleinerziehend/id_72046176/duesseldorfer-tabelle-2015-ab-august-wird-mehr-unterhalt-faellig.html

Demnach darfst du, sofern nicht erwerbstätig 880€ behalten (Wie auch immer man ohne Erwerbstätigkeit mehr verdienen soll) und mit Beruf 1080€.

Wenn da noch 120€ Fahrtgeld draufkommen, die du "absetzen" kannst, dann erhöht sich der Freibetrag entsprechend auf 1000€ bzw. 1200€.

Weiß nicht genau, wie man das verstehen soll in dem verlinkten, aber bis 380€ Warmmiete sollten diese Bedingungen gelten.

Aber im Prinzip könntest du da fein rauskommen. Die Exfrau von meinem Stiefdad bezahlt für meinen einen Stiefbruder keinen Cent, weil der über 18 ist und aufgrund einer Psychose keine Arbeit findet oder noch zur Schule geht und für den anderen, der einen Nebenjob hat, über 18 ist und zur Schule geht, lächerliche 80€ im Monat, weil sie alles mögliche anrechnen lassen kann. Und sie verdient knapp 1.700€ netto.
Als die beiden noch bei ihr gewohnt haben, hat er monatlich knapp 800€ für beide bezahlt. Und das als relativ unterbezahlter Paketzusteller.

Und zählen meine Kosten für Autokredit und Versicherung und so weiter dazu

@korni88

Wenn du meinen letzten Kommentar liest, dann kann man davon ausgehen, dass man Kredite und evtl. Versicherungen anrechnen lassen kann.

Was genau da alles möglich ist, solltest du dann aber doch lieber einen Anwalt fragen, der sich mit sowas auskennt. Der kann da sicher noch den ein oder anderen Euro für dich umdrehen.

Es geht eben manchmal gemein zu
Wie gesagt wenn ich zahlen muss zahle ich auch ist ja kein Problem nur ist es auch so ne einfach im Leben mit Geld und man muss auch sehen wie man selber leben soll

Ich bedanke mich wirklich sehr für die hilfreichen und nicht dummen Kommentare und das wenigstens einer ohne Vorurteile antwortet :)

Von ihr wird gar nix abgezogen, nur von dir wird das Geld abgebucht ne

Du musst auf jeden Fall den Mindestunterhalt zahlen, also monatlich 240,- Euro. Zwar hast Du einen Selbstbehalt von 1.080,- Euro, d.h. grundsätzlich darfst Du von Deinem Einkommen 1.080,- Euro für Dich behalten. Aber dieser Selbstbehalt sinkt, wenn Du mit einer Partnerin zusammenlebst, die eigenes Einkommen hat. Dann kann der Selbstbehalt bis zu 20% auf 864,- Euro reduziert werden. In diesem Fall kannst Du den vollen Kindesunterhalt zahlen, wenn Du netto mindestens 864,- Euro + 240- Euro = 1.104,- Euro verdienst. Im Übrigen bist Du verpflichtet, notfalls noch einen Nebenjob anzunehmen, um wenigstens diesen Mindestunterhalt zahlen zu können. Ob Du Dein Kind jemals siehst oder nicht, hat übrigens mit der Unterhaltspflicht nichts zu tun.