muss ich unterhalt zahlen obwohl meine frau selbstständig ist?
hallo, habe mich nach 13 ehejahren von meiner frau getrennt und soll nun einen monatlichen betrag von 247€ an meine frau zahlen obwohl meine frau selbstständig ist und sich selber verpflegen kann.desweiteren haben wir einen 13 jährigen sohn für den ich bereits 356€ bezahle. bin ich dazu verpflichtet?(meine nicht meinen sohn,für den zahle ich gerne) sie sagt mit dem laden würde nicht genug herum kommen.(dafür kann ich nichts).komischerweise kann sie sich leisten ihre mutter zu beschäftigen(dreimal die woche halbtags) und einmal ihre schwester(einmal die woche halbtags).wäre sehr nett wenn ein paar hilfreiche antworten kommen würden. danke im vorraus.
5 Antworten
Man muß unterscheiden zwischen dem "Trennungsunterhalt" und dem "nachehelichen Unterhalt". Ersterer ist völlig unabhängig von der Lebenssituation zu zahlen und soll den Ehepartnern bis zur Scheidung einen einigermaßen gleichen Lebensstandard ermöglichen. Mit der Scheidung soll jeder wieder für sich selbst sorgen. Hier sind weitere Unterhaltszahlungen die Ausnahme wegen besonderer Umstände, nicht die Regel. Eine Ehedauer von 13 Jahren kann aber ggf. durchaus (befristet) nachehelichen Unterhalt rechtfertigen.
Nein, es spielt keine Rolle, da laufende Unterhaltszahlungen allen anderen Schulden vor gehen. Wenn Du erwerbstätig bist, mußt Du zumindest insoweit Unterhalt zahlen, bis der Selbstbehalt von 900,-€ erreicht ist. Nur dann, wenn dann noch was übrig bleibt, kannst Du das zur Befriedigung der übrigen Gläubiger einsetzen.
Ich nehme an, es geht um den Trennungsunterhalt. Auf den kann sie Anspruch haben, wenn sie nicht genug verdient. Nach der Scheidung erhält nur noch das Kind Unterhalt. Du solltest schleunigst überprüfen lassen, ob tatsächlich Anspruh besteht. So freundlich sind die Richter nicht mehr zu Frauen, die ihre Männer nur finanziell schädigen wollen. Diese Zeit ist vorbei. Die Einstellung von Aushilfen kann sie sich sparen und selbst im Geschäft arbeiten.
selbständige haben unterschiedliche einkommen und können den jahresschnitt angeben und dann noch mehr kosten ansetzten als ein angestellter,ist gut mgl. das du zahlen musst
Ja, leider ist es so. Du mußt zahlen. Würde aber trotzdem nen Anwalt hinzuziehen.
Wenn ein Gericht festgestellt hat, daß Du so viel Unterhalt zahlen mußt, dann ist das auch so!
sorry leute habe ganz vergessen zu erwähnen das ich insolvenz bin. weiß nicht ob das zu berücksichtigen ist, oder mir einen vorteil verschafft!!! sorry