muss ich Unterhalt für meine Ex-frau bezahlen?
Guten Abend,
ich bin Student meine noch Frau ist zurzeit Arbeitslos. als ich mit meiner Frau verheiratet war (ca 4 Jahre Ehre) , war ich immer Student gewesen , habe aber ab und zu nebenbei gearbeitet (Verdien war unterschiedlich mal 300 mal 1000 mal 500 netto...). Meine Frau hatte auch mal ab und zu gearbeitet aber in Vollzeit und hat mehr als ich auf jedenfalls verdient ( 1000-1500 netto). nun lebe ich seit 8 Monaten von meiner Frau getrennt und bin immer noch Student und arbeite nebenbei ( Verdien ca 800 netto). ich will mich von meiner Frau trennen, sie sagt mir aber sie will Unterhalt von mir erhalten. Kann mir bitte jemand helfen und sagen ob ich für sie Unterhalt zahlen muss? danke im voraus.
3 Antworten
Einer Scheidung muss immer eine "Trennungsjahr" vorausgehen.
In diesem Trennungszeitraum hat der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen ggf. Anspruch auf "Trennungsunterhalt" an den anderen Ehepartner - aber nur, wenn jener ein Einkommen oberhalb seines "Selbstbehaltes" verdient. Dann müsste er vom darüber liegenden Betrag einen Teil als Unterhalt zahlen. Dieser Selbstbehalt liegt derzeit bei 1200 Euro.
"Nachehelicher Unterhalt" wird nur noch im Ausnahmefall zugesprochen, in der Regel wird davon ausgegangen, dass nach der Scheidung beide EX-Partner ihren eigenen Lebensunterhalt selbst finanzieren können......
Habt Ihr ein Kind? Dann musst Du für das Kind zahlen, für Deine Frau wohl eher nicht. Sie kann ja arbeiten gehen.
danke für deine Antwort. ne wir haben keine Kinder
Für deine Ex-Frau must du kein Geld bezahlen, aber wenn ijr ein Kind zusammen habt und dieses bei der Mutter lebt, must du für das Kind bezahlen. Hoffe ich konnte helfen :D