muss ich Unterhalt für meine Ex-frau bezahlen?

3 Antworten

Einer Scheidung muss immer eine "Trennungsjahr" vorausgehen.

In diesem Trennungszeitraum hat der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen ggf. Anspruch auf "Trennungsunterhalt" an den anderen Ehepartner - aber nur, wenn jener ein Einkommen oberhalb seines "Selbstbehaltes" verdient. Dann müsste er vom darüber liegenden Betrag einen Teil als Unterhalt zahlen. Dieser Selbstbehalt liegt derzeit bei 1200 Euro.

"Nachehelicher Unterhalt" wird nur noch im Ausnahmefall zugesprochen, in der Regel wird davon ausgegangen, dass nach der Scheidung beide EX-Partner ihren eigenen Lebensunterhalt selbst finanzieren können......

Habt Ihr ein Kind? Dann musst Du für das Kind zahlen, für Deine Frau wohl eher nicht. Sie kann ja arbeiten gehen.

danke für deine Antwort. ne wir haben keine Kinder

Für deine Ex-Frau must du kein Geld bezahlen, aber wenn ijr ein Kind zusammen habt und dieses bei der Mutter lebt, must du für das Kind bezahlen. Hoffe ich konnte helfen :D