Muss ich überweisendes Geld zurückgeben?

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lass es ruhig darauf hinauslaufen dass er zur polizei geht. ganz so einfach ist es für ihn nicht, das geld zurück zu verlangen.

wieviel war es denn? und gibt es zeugen? und warum hat er nicht einfach die überweisung zurückgerufen? ist schon merkwürdig.

verpflichtet, geschenke zurückzugeben ist man soweit ich weiß jedenfalls nur wenn der andere in einer notlage ist. und wenn du es bereits ausgegeben hast, und nun selbst arm wärst, müsstest du es wohl auch nicht zurückzahlen... und wenn es jetzt nicht um mehrere tausend euro geht, würde es wohl eh als geringfügigkeit im sande verlaufen.

Naja es waren 1000€ die er anscheinen seiner Frau aus dem Konto genommen hat... die habe ich jetzt für meinen Führerschein ausgegeben... es meldet sich auch nicht er bei mir sondern ein Bekannter von ihm... die Sache ist echt seltsam 

Ja zeigen gibt es meine Freundin war dabei, die Überweisung kann er doch nicht mehr zurückrufen wenn meine Kontoauszüge schon gecheckt habe oder ? 

@Aaronduarte1999

das hängt von der bank ab wie lange das möglich ist. so wie ich das einschätze wird er beweisen müssen dass er unzurechnungsfähig war und du das ausgenutzt hättest. das wäre wohl seine einzige chance. aber wenn du eine zeugin hast stehst du ja schonmal gut da. und wenn er das nicht direkt am nächsten tag realisiert hat, sondern erst später, und du das geld bereits ausgegeben hast wird es wohl noch schwerer für ihn... warte ruhig mal ab ob er wirklich klagt.

"und warum hat er nicht einfach die überweisung zurückgerufen?"

Weil man Überweisungen grundsätzlich nicht zurückrufen kann.

Überweisungsrückruf ist nur möglich wenn das Geld dem Empfänger noch nicht gutgeschrieben wurde.

Du hast direkt erkannt, dass der Mann betrunken ist. Damit hätte man erkennen können, dass er nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist.

Er hat Dir nicht einfach Bargeld aufgedrängt und ist gegangen, sondern er hat es Dir auf Dein Konto überwiesen. Hierfür musstest Du ihm auch noch Deine Kontodaten nennen. Du hast also bewusst und direkt das normale Hirngespinst eines Betrunkenen ausgenutzt.

Du hast also wie auch immer es wirklich zustande kam und die Idee von ihm ausging aus welchen Gründen auch immer, seine Hilflosigkeit ausgenutzt und Dich bereichert. 

Nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich eindeutig meines Erachtens, dass Du das Geld zurück zahlen musst. 

Nach §105 Abs. 2 BGB war die Willenserklärung des Betrunkenen nichtig. Das hättest du erkennen müssen.

Der Schenkungsvertrag ist unwirksam und du hast das Geld ohne Grund erlangt. Somit kann er das Geld nach §812 BGB zurückfordern

Ob strafrechtlich erlaubt oder nicht, rein moralisch müsste doch klar sein dass man die Lage eines anderen nicht ausnützt und sich dann 1000€ einfach nehmen kann?? Der war betrunken und klar will er das zurück, mit gutem Recht.

Das klingt leider so als müsstest du es zurück geben. Jedoch kann er sich eigentlich nicht darauf verlassen das das durchkommt, denn wer eine Überweisung machen kann kann nicht so besoffen sein das er nicht weiß was er macht.

Eben das dachte ich mir auch.. das Geld habe ich leider nicht mejr