Muss ich trotz der zusage der Hausverwaltung in der Wohnung bleiben?
Hallo Leute,
es ist so. Ich habe vor ungefähr 1 1/2 Monaten meine Wohnung gekündigt mit der Absicht, früher raus zu kommen wenn ein Nachmieter gefunden ist. Meine Hausverwaltung hat zugestimmt und wir haben die suche nach einem Nachmieter begonnen.
Es haben sich einige die Wohnung angeschaut und hatten auch Interesse. Die Hausverwaltung hat mir dann geschrieben, dass ich die suche einstellen könnte weil die Wohnung nun neu vergeben ist. Ich habe daraufhin alle anfragen abgelehnt und gesagt, dass die Wohnung vergeben ist. 2-3 Tage später habe ich ihr dann nochmal geschrieben und gefragt ob das nun ganz sicher ist, dass die Wohnung vergeben ist. Sie hat mir daraufhin geantwortet, ich Zitiere:" steht jetzt fest zu 100% ist neu vermietet." Ich war natürlich froh zum geplanten Termin raus zu können. Habe meinem neunen Vermieter dann fest zugesagt und den Vertrag dann auch unterschrieben...
Nochmal 2 Tage später hat mir die Hausverwaltung dann geschrieben, dass die Wohnung jetzt doch nicht vergeben sei und ob ich noch jemand hätte der Interesse hätte. SUPER nun stehe ich da.. -.-
Ich habe ihr in der Zwischenzeit nochmal 4 Potentielle Nachmieter gestellt, alle haben Arbeit und sind in der Lage die Wohnung zu Zahlen. Jetzt ist es so, dass sie sich wahnsinnig Zeit lässt. Wenn ich frage wie es aussieht ob sie sich entschieden hat bekomme ich die Antwort, dass sie im Moment keine Zeit hat und sich dann am Wochenende meldet. Heute ist schon der 17.05 und es wird langsam eng.
Was meint ihr ? Muss ich drinnen bleiben obwohl sie mir zu 100 % versichert hat, sie hätte die Wohnung neu vermietet ?
darf sie sich echt so viel zeit lassen, obwohl die Wohnung schon lange hätte neu vermietet sein können?
Über Hilfreiche Antworten bin ich euch sehr Dankbar.
Liebe Grüße,
Rebecca
6 Antworten
Ich frage mich, woher du die Vermutung nimmst, dass der Hausverwalter exclusiv für dich arbeitet. Die arbeiten für den Hauseigentümer und werden auch von dem bezahlt.
Es ist vordringliches Interesse des Besitzers, dass der Mieteingang zuverlässig erfolgt. Das ist bei einem (vorzeitigen) Mieterwechsel jedoch mit Risiken behaftet.
Es ist im vordringlichen Interesse einer Hausverwaltung, unnötige Zusatzarbeiten zu vermeiden. Die Abwicklung einer vorzeitigen Kündigung ist unbezahlte Mehrarbeit.
Natürlich hat es schon Fälle gegeben, in denen der Vermieter eine vorzeitige Kündigung akzeptiert hat, die Regel ist das aber nicht.
Sicher kannst du erst sein, wenn die Hausverwaltung die Kündigung zu einem früheren als dem gesetzlichen Termin schriftlich(!) annimmt.
Der nächstmögliche Zeitpunkt ist immer der Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist. Jeder davon abweichende Kündigungstag ist eine Vertragsänderung und bedarf der Schriftform.
Es ist ausschließlich eine freiwillige !! Entscheidung der Verwaltung ob sie bereit ist Dich vorzeitig aus dem Mietvertrag zu entlassen. Einen Anspruch darauf hast Du definitiv nicht.
.....steht jetzt fest zu 100% ist neu vermietet.
Ist für Dich "wertlos", da Dir gegenüber keine konkrete Aussage gemacht wurde, zu welchem Termin die Wohnung denn nun erneut vermietet wurde.
Doch sie hat mir geschrieben, die Wohnung sei zum 15.06 neu vermietet. Nur auf meine Frage ob es nun fest steht kam die 10ü % Antwort.
nein, du musst nicht wohnen bleiben, du musst nur die miete bis zum kündigungstermin zahlen
die müssen gar nichts für deinen nachmieter tun, da ist einfach keine verpflichtung zu
gehe mal davon aus, dass du bis zum regulären kündigungstermin zahlst
Die Hausverwaltung hat mir dann geschrieben, dass ich die suche einstellen könnte weil die Wohnung nun neu vergeben ist.
...mit diesem Schriftstück hat sich m.M. die Sache für Dich erledigt! Das dieser Mieter (der ja scheinbar nicht mal von Dir vorgeschlagen wurde) jetzt doch abgelehnt wurde oder abgesprungen ist, kann ja nicht mehr dein Problem sein.
Ja genau der Nachmieter war nicht von mir und ist halt dann abgesprungen. Ich hab halt nur die Whatsapp Nachrichten, nix auf Papier..
...bloß nicht löschen! Ist im "Fall der Fälle" immer noch besser als gar kein "Beweis".
Dich wird da schon keiner einschließen. Im schlimmsten Fall musst du die Miete weiterzahlen, aber besser übergangsweise zwei Wohnungen als eine neue Wohnung, die zum Termin noch nicht bezugsfertig ist.
die neue Wohnung ist doch Bezugsfertig ?
Ich hab nirgends gesagt, dass es nicht so ist? Aber es wäre schlecht wenn du aus deiner alten Wohnung gehen MUSST(weil du gekündigt hast), die neue Wohnung jedoch trotz festem Termin nicht bezugsfertig ist. Selbst erlebt. Ist nicht toll. ;)
Wie gesagt, niemand zwingt dich in deiner alten Wohnung zu verweilen. Wenns ums Finanzielle geht, kannst du dich immer noch auf die Aussage deines ehemaligen Vermieters berufen, dass er einen Nachmieter habe und alles in Tüten und Taschen ist. Punkt.
ach so ist das gemeint.
Ja genau darum geht es ja, ich möchte vermeiden 2 Mieten zu zahlen. Ich hätte den Vertrag nicht unterschrieben wenn nicht festgestanden wäre, dass ein Nachmieter gefunden ist. Sie hat mir das ja zugesagt und ich hab daraufhin Unterschrieben.
Die Hausverwaltung hat die Kündigung zum Nächstmöglichen Zeitpunkt und ggf. mit früherer Entlassung aus dem Mietvertrag mit Nachmieter schriftlich bestätigt !
Danach hat sie mir ja dann einen Nachmieter zugesagt und gesagt ich kann die suche einstellen!
Ich nehme nicht die Vermutung sie würde für mich arbeiten? Nur ist es in diesem Haus so, dass alles über sie geht, da der Vermieter alle Probleme (ob die Heizung nicht geht, Strom wegen alten Leitungen ausfällt, oder die Polizei jeden 2 Tag kommt wegen Stress einer Nachbarin) ignoriert. Ich habe vor meiner Kündigung mit ihr gesprochen und gefragt, ob ich ihr diese schicken soll oder dem Vermieter. Die Antwort ist ja offensichtlich.