muss ich Selbstständigkeit der Krankenkasse mitteilen?

11 Antworten

Hallo Baran,

bitte tue Dir selbst den gefallen und gehe bitte nicht direkt in die Gründung! Bevor Du in die Gründung gehst sollten wesentliche Fragen geklärt sein. Hierzu gehört auch, dass Du über deine Rechte und Pflichten als Unternehmer informiert bist. Insbesondere welche Kosten auf dich zukommen...

Krankenkasse

Versicherungen

Steuern

etc.

Zudem sollte man prüfen, ob Du nicht die Möglichkeit hast Fördermittel und Zuschüsse für deine Gründung zu erhalten.

Du solltest dich daher vorab individuell beraten lassen!

Was soll "bzw. freiberuflich" bedeuten? Was wirst du denn machen?

Du musst deiner Krankenkasse den Statuswechsel (nicht mehr pflichtversichert) mitteilen. Am besten auch gleich wie hoch dein Einkommen künftig sein wird (da wirst du ja irgendeine Kalkulation gemacht haben...). Sonst gehen die bei dir als freiwilligem Mitglied von einem Einkommen in Höhe von 4.350€ pro Monat aus und verlangen auch den entsprechenden Beitrag. 

Nun weiß ich nicht, ob ich der Krankenkasse mitteilen muss, dass ich nun freiberuflich arbeite.

Ja musst du, denn du hast gegenüber den Sozialbehörden grundsätzlich Mitwirkungspflichten (§§ 60 ff SGB I).

Muss ich der Krankenkasse das mitteilen ? also das ich jetzt freiberuflich bei der Firma xy arbeite ?

Hä? Wenn du freiberuflich arbeitest, arbeitest du für dich selbst und nicht für eine Firma xy.

Du solltest auch eine Schätzung deines Gewinns abgeben, sonst wird die Kasse davon ausgehen, dass du 4.350,- € im Monat machst und du darfst etwa 750,- € an Beiträgen zahlen.

Pro Monat.

"Hä? Wenn du freiberuflich arbeitest, arbeitest du für dich selbst und nicht für eine Firma xy." natürlich arbeitet er für sich selbst, er bekommt aber Provision von Firma xy. Wenn er nix arbeitet bekommt er auch keine Provision.

Du musst deiner KK melden, wenn du eine selbständige Arbeit aufnimmst, sonst bist du nicht krankenversichert weil dich dein Arbeitgeber bei der KK abmeldet. Die KK setzt dann einen monatlichen Beitrag fest den du zahlen musst. Da du in aller Regel noch nicht genau sagen kannst, wieviel Umsatz du machst, wird eben on der KK ein relativ niedriger Beitrag von dir gefordert. Nach 1 Jahr der Selsbtändigkeit musst du eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Sobald dir der Steuerbescheid vom FA vorliegt, schickst du diesen an deine KK.  Aufgrund des Steuerbescheides setzt dann die KK den Beitrag fest.

Du musst deiner KK melden, wenn du eine selbständige Arbeit aufnimmst, sonst bist du nicht krankenversichert weil dich dein Arbeitgeber bei der KK abmeldet.

Nicht unbedingt, sollte er erwerbsminderungsrente erhalten bezahlt er ja schon über die Rentenversicherung die KV Beiträge.

Ja, melde es der Krankenkasse, dann hast du es erledigt. 

Du musst dann der Krankenkasse zweimal im Jahr schreiben. Einmal werden sie dir ein Formular zusenden und dich bitten, deine monatlichen bzw. jährlichen Einnahmen zu schätzen. Dieses Formular füllst du dann wahrheitsgemäß aus.

Und den Steuerbescheid sendest du der Krankenkasse jedes Jahr zu, sobald du ihn hast.

Das ist alles. Die Krankenkasse wird mit diesen Angaben deine Beiträge berechnen und, falls nötig, anpassen.