muss ich Schweigeplicht entbindung unterschreiben?

2 Antworten

Ich würde dir raten zu unterschreiben. Ich war damals sogar bei meinem Hausarzt und habe ihm um Rat gebeten. Er sagt auch ich solle das machen. Zu diesem Zeitpunkt war ich sehr oft und lange krank (jedoch vorher). Als ich den Brief bekam hatte war meine Krankheit (Entfernung eines Darmabschnittes aufgrund sich immer wieder entzündete Divertikel und Stenose) behandelt worden und für die Endometriose wurde erfolgreich die Pille verschrieben, die ich im Langzeitzyklus nehme.

Somit war ich dann auch nicht mehr krank geschrieben. Der Brief von denen kam halt zum falschen Zeitpunkt wo ich eigentlich wieder gesund war. In dem Brief hatten sie mir die Leistungen komplett gesperrt bis ich eine Schweigepflichtsentbindung unterschreibe. Dieses Verfahren (Überprüfung der Erwerbsfähigkeit) wurde aber anschließend, aufgrund das ich nicht mehr krank war, vom Medizinischen Dienst der DRV eingestellt.

https://www.frag-einen-anwalt.de/Sanktion-bei-Nichtvornahme-der-Schweigepflichtentbindung--f224072.html

Es besteht keine Pflicht des Sozialleistungsempfängers eine Schweigepflichtentbindungerklärung zu unterzeichnen

Nein, Du musst das nicht unterschreiben. 

Ja nun, dann veranlasst der Amtsarzt eine umfangreiche Diagnostik und Neubewertung. Ist etwas mehr Aufwand, aber üblich und machbar.

Das kann u.U. mächtig nach hinter losgehen, ob der FS in Therapie ist/war und was über die Jahre an Leiden hinzubekommen ist interessiert dann niemanden. Ganz plötzlich könnte der Klient als voll belastbar bewertet werden.

Ich rate sich eine Verweigerung unbedingt zu überdenken, manchmal sollte man statt stur sein das Hirn einschalten.

@LouPing

Es ist völlig egal, welcher Aufwand das ist.

Es gibt auch Amtsärzte, mit denen man reden kann und die Dich untersuchen - ich hatte so einen beispielsweise. 

@beangato

Daran hege ich erhebliche Zweifel. Du redest keinem Amtsarzt ein dir einen Gefallen zu tun.

Entweder ist man arbeitsunfähig- oder man ist es nicht.

@LouPing

Du redest keinem Amtsarzt ein dir einen Gefallen zu tun.

Das habe ich auch nicht geschrieben - obwohl, einer Schulkollegin von mir ist das gelungen.

Kannst Du nun glauben oder auch nicht ...