Also, ich habe zwar schon einen Anwaltstermin, der ist jedoch erst in 2 Wochen und mir lässt es leider keine Ruh ....
Daher würde ich gern auf diesem Wege noch ein paar andere Meinungen lesen...
Vielen Dank ....
ich versuche es möglichst kurz zu machen:
Ich wohne als Mieter mietfrei in in einem Mehrfamilienhaus meiner Oma, und habe uneingeschränkte Nutzungsrechte für samtliche Garagen und andere Gebäude wie Gartenhaus, Grillhütte Party-Raum etc... zudem habe ich ein uneingeschränktes Nutzungsrecht am gesamten Garten sowie dem gesamten Hofbereich der zwischen Haus und Garten liegt. Ich habe zugestimmt, bei Bedarf anderen Mietern ein Stück Garten zu überlassen sowie anderen die Nutzung der Grillhütte zu ermöglichen. Steht alles so in meinem Mietvertrag, im Grunde habe ich eine Vollmacht für alles, weil meine Oma keine Lust mehr hat sich um sowas zu kümmern ....
Nun sind 2 der anderen Wohnungen neu vermietet, und den Mietern mit Kindern wurde lediglich die "Mitbenutzung" des Gartens und der Grillhütte zugesagt. zudem die Nutzung einer der Garagen, deren Zufahrt über den Hof führt.. Kein Wort von sonstiger Hofnutzung im Vertrag Die Mitbenutzung des Gartens wurde ihnen wegen der Kinder gewährt, die sollen ja schliesslich auch spielen können.
Kinderlose Mieter hätten keinerlei Nutzungsrechte für den Garten erhalten
Ach ja, den zugewiesenen Gartenteil (geschätzt ca 1/3 der Gartenfläche) dürfen sie mit mündlicher Zustimmung nach ihren Wünschen gestalten, also irgendwas zum Spielen für die Kinder hinstellen
Nun ist es leider so das die Neuen offensichtlich keine Grenzen kennen und sich dreist ausbreiten... Soviel zur Situation.
Meine Fragen:
-
Wer bestimmt ob im Innenhof gespielt werden darf ?
-
Wer bestimmt ob und vor allem wo ein Zaun gezogen werden darf ? die möchten zusätzlich zu ihrem Gartenteil, die Grillhütte mit einzäunen
-
Haben die neuen Mieter das Recht Motorräder, Fahrräder im Innenhof zu parken, oder besser gefragt: ob sie den Hof überhaupt zu irgendetwas anderem nutzen dürfen als darüber gehen/fahren, um zur Grage bzw ihrem Gartenstück zu gelangen?
-
Muss ich dulden das das Auto der neuen Mieter ständig vor statt in der Garage steht, da in der Garage kein Platz ist weil die da teilweise ihren Müll horten
-
Muss ich bei "Mitbenutzung" dulden das die neuen die grillhütte als ihre Outdoor-Küche ansehen und tagelang am Stück belagern?
-
Was kann ich gegen benutztes Geschirr machen, welches tagelang im Garten gelassen wird, wohnen eher ländlich, da ist es nur eine Frage der Zeit bis die erste Ratte mal vorbeischaut wenn Lebensmittel offen draussen liegen gelassen werden
Freue mich auf Antworten
Hallo Steffile, danke für deine Antwort. Dass ich für ein Foto oder eine Grafik von einem Fotografen, Designer oder Künstler Lizenzen bezahlen muss ist mir auch klar. Die Grafik, die ich verwenden möchte ist allerdings eine Norm, die international einheitlich sein soll und in der DIN 7010 geregelt ist (Form und Farbe). Daher wäre es hilfreich zu wissen, was mit der Verwendung dieser DIN-Zeichen ist, ob man diese lizenzfrei vervielfältigen darf oder nicht.