Muss ich noch miete zahlen für eine Wohnung in der nur noch meine Ex wohnt?
Im August hat sich meine Freundin von mir getrennt. Und weil wir uns beide danach nicht jeden Tag sehen wollten und sie nirgendwo hin konnte, bin ich seit dem erstmal zu freunden gezogen. Da aber die Kündigungsfrist für unsere Wohnung ganz normal drei Monate dauert, muss in dieser Zeit natürlich auch noch Miete gezahlt werden. Also hab ich für August, September und Oktober ganz normal Miete gezahlt, obwohl ich eigentlich gar nicht mehr in der Wohnung wohne. Aber jetzt ist seit Wochen ihr neuer Freund mit in der Wohnung, wobei sie sagt, dass er nicht dort eingezogen ist. Sagen wir einfach es ist eine Art Dauer-Besuch. Aber irgendwie sehe ich es jetzt nicht mehr ein noch Miete für die Wohnung zu zahlen. Wohne ja eh nicht mehr da, nur noch offeziel bis die Kündigungsfrist um ist.
Wie sieht das rechtlich aus, muss ich die Miete für November noch zahlen oder muss sie die selber tragen? Und wenn nicht, hätte ich die letzten Monate überhaupt zahlen müssen?
16 Antworten
Wie kann die Freundin noch dort wohnen wenn die Wohnung zu Ende Oktober gekündigt wurde?
Oder hast Du allein gekündigt?
Dann wäre zu klären ob das überhaupt wirksam ist.
Seid Ihr nämlich beide Hauptmieter mit einem gemeinsamen Vertrag, könntest Du Deinen Teil gar nicht kündigen bzw. wäre eine solche Teilkündigung unwirksam.
Dann bleibst, auch wenn Du ausgezogen bist, weiter dem Vermieter gegenüber haftbar.
Also, Miete wird ja nicht fürs wohnen bezahlt, sondern für die Wohnung. Und ob das Ding leer steht oder eben jemand auf Montage ist oder da ist, ist dem Vermieter eigentlich egal, oder?
Zahlen muss wer im Mietvertrag steht und unterschrieben hat. Wenn du weder noch bist/hast, brauchst du nix zahlen, auch nicht für August bis Oktober. Wenn ihr beide drin steht und beide unterschriebt, haftet ihr gesamtschuldnerisch. Der V. kann sich an einen von euch allein wenden. Wer im Mietvertrag steht und unterschrieb, kann kündigen. Wenn ihr beide unterschrieben habt, gilt die Kündigung auch nur. wenn diese gemeinsam erfogte, also von euch beiden unterschrieben ist. Es kommt also drauf an, wer hier rein rechtlich Mieter ist oder nicht.
Habt ihr beide den Mietvertrag unterschrieben, solltet ihr eine Änderungskündigung vornehmen lassen, damit du aus dem Mietvertrag rauskommst und deine Ex alleine im Mietvertrag steht. Der VM muss dem zustimmen, wenn nein, bleibst du im Mietvertrag und auch für die Kosten haftbar. Er kann sich jemanden raussuchen, der bezahlt.
Der VM muss dem überhaupt nicht zustimmen! Sonst stimmt der Hinweis aber.
Rechtlich musst du zahlen. Dem Vermieter ist das Wurst und dem Rechtssystem auch, das du da nicht wohnst.