Muss ich nach nicht bestandener Abschlussprüfung bis zum eigentlichen Ausbildungsende arbeiten?

3 Antworten

Du kannst auch als externer Prüfling an einer IHK-Prüfung teilnehmen. Dafür solltest du dich mit deiner zuständigen IHK in Verbindung setzen. Die können dir sagen, ob und ggf. wann du vorher kündigen kannst, damit es trotzdem anerkannt wird.

Bei solchen Mussständen, wie du sie beschreibst, wäre es vielleicht auch keine so schlechte Idee, dass auch bei der IHK anzusprechen.

Wenn du die Prüfung nicht bestehst,gilt der im Ausbildungsvertrag vereinbarte Termin für die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses. Wenn du die Ausbildung erfolgreich abschließt,dann endet das Ausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung.

Alle weiteren Fragen solltest du mit dem Ausbildungsberater der für deine Ausbildung zuständigen Kammer (IHK,HWK?) besprechen. Der sollte dir mit Rat und Tat zur Seite stehen.(Mit ihm hättest du schon früher über die Mißstände deiner Ausbildung sprechen müssen.)

Die Adresse der zuständigen Kammer findest du in deinem Ausbildungsvertrag.

Ja, du hast einen gültigen, befristeten Arbeitsvertrag und wenn du einfach nicht mehr auftauchst, kannst du eine Strafe wegen Arbeitsverweigerung bekommen.. Solche Missstände, wie sie bei dir aufgetaucht sind, sollte man übrigens sofort ansprechen und nicht erst, wenn man die Prüfung nicht bestanden hat und nicht mehr arbeiten gehen will..

Ausbildungsvertrag ist nicht gleich Arbeitsvertrag!

@DarthMario72

Dann entschuldige mich für meinen "Verschreiber", es ändert aber trotzdem nichts dran, dass der Auszubildende seine Pflichten hat durch diesen Vertrag..