Muss ich nach nicht bestandener Abschlussprüfung bis zum eigentlichen Ausbildungsende arbeiten?
Hallo , hab eine dringende frage. habe am 7.5 meine schriftliche abschlussprüfung geschrieben, denke aber zu 90% das ich durchgefallen bin unabhängig davon möchte ich so oder so den betrieb auf schnellste weise verlassen und mich selbst zur nächsten prüfung anmelden, 3 jahre wurde mir nichts beigebracht mein berichtsheft wurde nach einem jahr mal kontrolliert dann wurde mir ein kleiner klebezettel drauf geklebt mit unterweisungen die es nie gab, ich sie aber rein schreiben soll, da es ja sonst ärger geben könnte mit der ihk ,oft durfte ich meinen chef auch durch die gegend fahren weil er durch seinen hohen bierkonsum unfähig war... oder auch so aktionen wärend der arbeitszeit oder vor feierabend noch bei seiner besten freundin vorbei fahren und ihre hunde versorgen....lästereien über mich bei praktikantinen und kunden, schikane vor kunden und das ist nur ein kleiner teil... ich bin einfach fertig und es reicht einfach 3 jahre hölle.... nun meine frage ....muss ich wirklich bis zum genannten datum des ausbildungsvertrag nach nicht bestandener prüfung im betrieb bleiben ? könnte ich kündigen und dürfte ich dann trotzdem die nächste prüfung wiederholen oder ist meine ausbildungszeit dann hinfällig da ausbildungsende erst im august ist????? bitte um schnelle antwort kann nervlich einfach nicht mehr .....danke schonmal
3 Antworten
Du kannst auch als externer Prüfling an einer IHK-Prüfung teilnehmen. Dafür solltest du dich mit deiner zuständigen IHK in Verbindung setzen. Die können dir sagen, ob und ggf. wann du vorher kündigen kannst, damit es trotzdem anerkannt wird.
Bei solchen Mussständen, wie du sie beschreibst, wäre es vielleicht auch keine so schlechte Idee, dass auch bei der IHK anzusprechen.
Wenn du die Prüfung nicht bestehst,gilt der im Ausbildungsvertrag vereinbarte Termin für die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses. Wenn du die Ausbildung erfolgreich abschließt,dann endet das Ausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung.
Alle weiteren Fragen solltest du mit dem Ausbildungsberater der für deine Ausbildung zuständigen Kammer (IHK,HWK?) besprechen. Der sollte dir mit Rat und Tat zur Seite stehen.(Mit ihm hättest du schon früher über die Mißstände deiner Ausbildung sprechen müssen.)
Die Adresse der zuständigen Kammer findest du in deinem Ausbildungsvertrag.
Ja, du hast einen gültigen, befristeten Arbeitsvertrag und wenn du einfach nicht mehr auftauchst, kannst du eine Strafe wegen Arbeitsverweigerung bekommen.. Solche Missstände, wie sie bei dir aufgetaucht sind, sollte man übrigens sofort ansprechen und nicht erst, wenn man die Prüfung nicht bestanden hat und nicht mehr arbeiten gehen will..
Dann entschuldige mich für meinen "Verschreiber", es ändert aber trotzdem nichts dran, dass der Auszubildende seine Pflichten hat durch diesen Vertrag..
Ausbildungsvertrag ist nicht gleich Arbeitsvertrag!