Muß ich nach 12 jahren eine mietwohnung komplett renovieren bei auszug?

8 Antworten

Schau in deinen Mietvertrag ;) In vielen Verträgen bist du sogar dazu verpflichtet, die verschiedenen Räume nach einer bestimmten Dauer zu renovieren. Ansonsten frag den Vermieter

Ist da etwas dran?

Nein.

Entscheidend ist nach wie vor die vertragliche Vereinbarung zu Schönheitsreparaturen und wie die Wohnung bei Auszug zu übergeben ist.

Die Vereinbarung kann aber nach neuerer Rechtsprechung unwirksam sein.

Um das aber beurteilen zu können müßte man den genauen Wortlaut aus Deinem Vertrag kennen.

Das hast du was falsches gehört. Eine wirksam vereinbarte Renovierungspflicht wäre nach 12 Jahren Nutzung geschuldet, es sei denn, man hätte sie innerhalb der letzten Jahre bereits renoviert und dadurch wären erneute Schönheitsreparatur noch nicht fällig oder der Vermieter würde die Wohnung nach Mietende kernsanieren wollen.

G imager761

Du musst schon mehr verraten, was in deinem MV konkret dazu ausgeführt ist. Das mit der 12-Jahres-Frist etc. stimmt nicht. Es kommt auf den konkreten Wortlaut an ob du was tun musst oder nicht. Hier gibt es in der Rechtsprechung erhebliche Änderungen, die dazu führen können, dass du nix tun musst.