Muss ich Mitarbeiter des Amtes in die Wohnung lassen?

6 Antworten

Wenn du mit dem "Amt" das Jobcenter meinst (laut Frage-Kategorie):

Du musst die Mitarbeiter nicht in deine Wohnung lassen. Wenn du aber z.B. einen Antrag auf eine Erstausstattung gestellt hast, erleichtert es die Bearbeitung sehr, wenn die Damen und Herren einmal kurz reinschauen dürfen. Auch wenn du die Mitarbeiter in deine Wohnung gelassen hast, dürfen sie nicht ohne deine weitere Zustimmung Schränke usw. öffnen.

Bei den meisten Jobcentern weisen sich die Außendienstmitarbeiter unaufgefordert aus, wenn sie dich aufsuchen. Einen "Beschluss" für den Hausbesuch gibt es nicht, nur einen internen Auftrag des Jobcenters.


Ich habe ja keinerlei Anträge gestellt. Deshalb macht es mich ja stutzig

@jackyich

Dann kann man natürlich nur spekulieren, wer das genau war und was er wollte. Das Jobcenter kann sich z.B. auch dann unangekündigt bei dir melden, wenn eine Bedarfsgemeinschaft vermutet wird, die du nicht angegeben hast; anonyme Mitteilungen an die Jobcenter von verärgerten Nachbarn oder missgünstigen Bekannten sind nicht selten. Oder das Jugendamt hat irgendwelche Hinweise erhalten, dass etwas nicht in Ordnung sein soll (hier bietet sich die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt dann an, denn anderenfalls würde nur die Polizei hinzugezogen werden).

Dann denke ich eher dass ich von i.einem Nachbar angeschwärzt wurde. Mein Freund war mal das Wochenende bei mir.

@jackyich

Meine Güte, was für ein Verbrechen...

Warte einfach mal ab. Wenn sich die Angelegenheit nicht schon auf andere Weise erledigt hat, werden sich die Herrschaften sicher noch mal melden. Und wenn dein Freund nur ab und zu mal bei dir übernachtet, hat das noch lange nichts mit einer Bedarfsgemeinschaft zu tun.

Ich lebe in einem Dorf und da wird ja geschnattert als sei ich eine Schwerverbrecherin. Die Nachbarn können mich nicht leiden, aber dies ist mir sowas von egal.

@jackyich

Das darf es auch ruhig sein. Wenn du gegenüber dem Jobcenter korrekte Angaben gemacht hast und dein Sohn gut versorgt ist - was soll schon passieren?

Es kann nichts passieren, ausser dass ich bestimmt von i.wem angeschwärzt wurde. Ich hab einfach keine Lust mich noch mit dem Amt rumm zu ärgern, obwohl ich demnächst arbeiten werde.

Zunächst mal wäre es sehr interessant, zu wissen, um welches Amt es sich handelt. 

Natürlich kannst du den Beamten den Zutritt zu deiner Wohnung verweigern. Was sich dann letztlich aus dieser Zutrittsverweigerung ergibt, lässt sich von hier aus nicht abschätzen. 

Hast du eine Ahnung, was die Beamten von dir wollten?

Ich schätze mal das jobcenter oder das Jugendamt. Ich beziehe noch bis April Leistungen vom jobcenter. Da ich keinerlei Anträge gestellt hab und keinen Brief bekam, macht es mich stutzig. Das Jugendamt könnte kommen, weil ich einen Sohn habe, was ich aber nicht vermute, ausser i.wer möchte mir eins rein würgen. Warum auch immer. Mein Sohn hat alles was er braucht. Der Kühlschrank ist auch gefüllt. Abends gibt es sogar was warmes. tagsüber ist der keine im Kindergarten. Ich förder ihn wo ich kann, beschäftige mich mit ihm wenn er es möchte, er ist auch bei jeder U Untersuchung gewesen. Somit schätze ich mal dass das Jugendamt nur kommen würde, wenn mir jemand was in den Weg legen möchte.

@jackyich

Ich persönlich halte es für keine gute Idee, die Zusammenarbeit mit Behörden zu verweigern. 

Letztlich werden die Beamten bei einer Weigerung immer davon ausgehen, dass der Besuchte etwas zu verbergen hat. 

Unstimmigkeiten oder Unklarheiten können am schnellsten und am effektivsten im klärenden Gespräch bereinigt werden. 

Es kommt nun darauf an, um welches "Amt" respektive welche staatliche Behörde es sich handelt.

Gesundheitsamt, Finanzamt, Landratsamt - es gibt eine Menge Ämter. Ordnungsamt, Gewerbeaufsichtsamt. Gerichtsvollzieher - kommt auch von Amts wegen...

Da ich noch im Leistungsbezug bin und einen Sohn habe, kann es nur das jobcenter oder das Jugendamt sein, was ich mir mit dem Jugendamt aber nicht vorstellen kann, ausser i.wer möchte mir ein rein würgen. Habe aber keine Bedenken mit dem Jugendamt, mein Sohn hat alles was er braucht und geht regelmäßig zum Kindergarten und zu den U untersuchen. Essen bekommt er jeden abend was warmes und ich beschäftige mich mit ihm, wenn er es möchte. Von daher denke ich mal das jobcenter

Nein musst du nicht reinlassen.

Folgen fehlender Mitwirkung ergeben sich aus u.a. den §§ 60 ff SGB I.

Welches Amt macht denn Hausbesuche? Schicken die nicht normal einen Brief mit einem Termin?

Ich kenne es auch nur mit Termin, aber ohne Termin macht es mich ja schon stutzig