Muss ich mit meinem Tätigkeitsfeld ein Gewerbe anmelden?

3 Antworten

Also, ich würde beim Finanzamt nachfragen und mir eine schriftliche Bestätigung geben lassen, dass deine Tätigkeit als Freiberufler durchgeht. Nicht, dass am Ende des Jahres das böse Erwachen kommt (Jahresabschluss, Buchführung, Gewerbesteuervorauszahlung...)

Ja, hast schon Recht. Allerdings habe ich schon bei verschiedenen Beratungen beim Finanzamt nachgefragt und jeder hat mir einfach was anderes gesagt...Ich dachte, dass hier vielleicht jemand genau das Gleiche macht und gut damit fährt. Dann hätte ich mich danach richten können.

@IsihateineFrage

Naja, dann lass es halt darauf ankommen. Spätestens nach dem ersten Steuerbescheid hast du Klarheit.

Achte auf eine saubere Buchführung und Abrechnung. In Deutschland gilt jeder Freiberufler oder selbständige Gewerbetreubender als potentieller Steuerhinterzieher.  Viel Glück.

@luggels

Naja, dann lass es halt darauf ankommen. Spätestens nach dem ersten Steuerbescheid hast du Klarheit.

Sorry, aber wenn man echt keine Ahnung hat dann sollte man das auch schreiben und nicht so einen Mist und schon gar nicht wenn es um das Finanzamt geht und von wegen »Naja, dann lass es halt darauf ankommen«, einfach mal etwas mehr Nachdenken das kann doch nicht zu viel sein oder? hier geht es nicht um Kindergartenspiele, also!

ich würde beim Finanzamt nachfragen und mir eine schriftliche Bestätigung geben lassen

Ob ein Gewerbe angemeldet werden muss oder nicht, hat das Gewerbeamt nach dem Gewerberecht zu beurteilen. Eine Aussage oder Bestätigung des Finanzamtes hierzu interessiert das Gewerbeamt nicht, den Bußgeldbescheid gibt es trotzdem !

Dein Problem ist, ein Teil der Tätigkeiten fällt eher unter freiberuflich udn ein Teil als gewerblich. Damit wird dann eine Gewerbeanmeldung nötig, wenn es als ein Betrieb geführt wird.

Du hast verschiedene Möglichkeiten:

1. Du sagst Dir, dass es wegen des Freibetrages von 24.500,- und der Gewerbesteueranrechnung ziemlich egal ist.

2. Du kannst DEine gewerbliche udn die freiberufliche Tätigkeit trennen udn zwei Gewinnermittlungen machen. Umsatzsteuerlich bleibt es ein Unternehmen.

Ah ok, vielen Dank. Kannst du mir vielleicht noch sagen, welche der Tätigkeiten freiberuflich sind und welche eher nicht? Ich werde nämlich erstmal nicht alle auf einmal ausüben. Momentan arbeite ich nur als Bildbearbeiterin.

@IsihateineFrage

@IsihateineFrage

Die Tätigkeiten die künstlerisch sind, oder bei der eine geistig-schöpferische Arbeit im Vordergrund steht.

Bei Dir wäre das die Fotografie udn das Design der CI (Entwurf Logo usw.).

Bildbearbeitung bei eigenen Fotos gehört mit dazu.  Photoshoppen von eingereichten Fotos nicht.

Bei den Workshops müsste man das genaue Programm kennen.

@wfwbinder

Photoshoppen von eingereichten Fotos nicht

???

Kannst Du das auch begründen?

Bei den Workshops müsste man das genaue Programm kennen

Für das FA, oder wofür???

@tonio47

@tonio47

   Für das FA, oder wofür???

Wenn Du die Frage und die Kommentare gelesen hast, muss doch klar sein, dass es um die Abgrenzung "freiberuflich" und "gewerblich" geht.

Bei den Workshops muss man natürlich wissen, worum es geht. Ein Schweisserlehrgang ist gewerblich. Wenn ich ein Crowdfundingseminar für Gründer gebe, ist es freiberuflich.

   Kannst Du das auch begründen?

Natürlich, denn sonst hätte ich es nicht geschrieben. Die Bildbearbeitung (Bildnachbearbeitung) mit einem Programm wie Photoshop ist eine handwerklich gewerbliche Tätigkeit, so wie die eine Retuscheurs.

Was anderes wäre es, wenn das ins künstlerische geht, aber dafür gibt es im Sachverhalt keine Anzeichen.

sprich mit deinem Steuerberater. Am Anfang empfehle ich dir das Geld in ihn zu investieren. du kannst nicht einfach beschließen Freiberuflerin zu sein. das wird dir gestattet.

@domleo

@domleo

Man braucht keine GEnehmigung Freiberufler zu sein (ausser bei den Ehrenberuflern die eine spezielle Prüfung wie juristische Staatsexamen, oder Steuerberaterprüfung, die ich auch abgelegt habe), sondern  man ist es, wenn man einen Katalogberuf (§ 18 EStG) ausübt, oder es ein Beruf ist, der diesem Berufsbild entspricht.

Nach deiner Beschreibung würde ich es als Gewerbe einordnen. Insbesondere die Workshops sind gewerberechtlich keine Freiberuflichkeit, weil diese Dozententätigkeit nicht zur Lehrtätigkeit zählt, weil sie nicht zum staatlichen Bildungssystem gehört. Das ist nach der Rechtsprechung zu § 6 GewO eindeutig Gewerbe.

Wie das Finanzamt das nach seinen steuerrechtlichen Vorschriften sieht, ist für das Gewerbeamt völlig unerheblich.