Muß ich mit meinem Haus für meine Schwiegermutter, die im Pflegeheim kommt bezahlen?
Ich habe ein Haus von meinen Eltern als Schenkung erhalten. Nur ich stehe im Grundbuch. Meine Schwiegermutter muß demnachst ins Pflegeheim, die Kosten kann Sie nicht selber bezahlen. Die leiblichen Kinder, auch meine Ehefrau, können die Kosten nicht tragen. Muß ich für meine Schwiegermutter mit meinem Haus und meinem Gehalt aufkommen. 1. Wie hoch wäre der Freibetrag, um nicht zahlen zu müssen, meine Frau ist nicht berufstätig? 2. Muß ich mit meinem Haus, nicht selbst genutzt, für meine Schwiegermutter aufkommen? 3. falls ich mein Haus verkaufe, wie schütze ich das Geld vor der Pflegekasse? 4. Falls ich eine Eigentumswohnung kaufe ( Erlös aus dem Hausverkauf), hat die Pflegekasse Ansprüche? Kann mir jemand die Fragen beantworten Gruß Werner
3 Antworten
Nein, du kannst als Schwiegersohn nicht mit deinem Vermögen herangezogen werden.
Das Haus nutzt du nicht selbst, ich gehe davon aus, dass du Mieteinnahmen erhältst. Fließen diese auf dein Konto oder auf ein gemeinsames Konto mit deiner Ehefrau?
Zum Hausverkauf benötigst du eh einen Notar. Der kann dir da sicher besser weiterhelfen. Und halte mal Rücksprache mit deinem Steuerberater.
Nein, du bist für deine Schwiegermutter nicht unterhaltspflichtig. Anders wäre es, bei der eigenen Mutter.
Ich habe keine Mieteinnahmen.
Meine Frau und ich haben ein gemeinsames Konto.
Das Haus wollte ich in diesem Jahr verkaufen.
Was muß ich beachten um nicht ans Pflegeheim zahlen zu müssen.
Danke und Gruß werner