Muss ich mit einer Strafe rechnen?
Hallo :-)
heute morgen ist mir etwas ganz peinliches passiert.
Ich bin selber erst seit einem halben Jahr auf der Straße unterwegs mit meinem Auto und deswegen noch etwas unerfahren.
Heute morgen kam auf einmal aus dem nichts ein Krankenwagen mit Blaulicht der hinter mir fuhr.
Nach einem kleinen Schock bin ich rechts rangefarhen um den Wagen vorbei zulassen.
Doch da auf der anderen Seite Autos geparkt hatten, kam der Wagen nicht vorbei.
Ich war total panisch und bin dann einfach weiter gefahren, bis eine Straße nach recht bog in die ich dann einfefahren bin. Der Krankenwagen musste ca. 150 meter mit 50 erst hinter mir herfarhen.
Im rückspiegel sah ich nur wie der Beifahrer sich total über mich aufgeregt hat.
Das alles tut mir so leid und ich habe so ein schlechtes gewissen.
Da sie sich ja mein Kennzeichen notiert haben könnten, kann es sein das ich da angezeigt werde ?
Und wie sieht es mit der Beweispflicht, und der Strafe aus ?
mir wird jetzt noch ganz übel wenn ich daran denke...
5 Antworten
Hallo Scholle24,
wofür solltest Du eine Strafe zahlen sollen?
Das Gesetz sagt zu Deiner Situation:
§ 38 StVO - Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
„Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.
Nichts anderes hast Du doch gemacht.
Als Du das Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn hinter Dir fuhr bemerkt hast, bist Du rechts ran gefahren und als Du bemerkt hast, dass der Platz für die Durchfahrt des Rettungswagen nicht langte, bist Du weitergefahren bis Du an geeigneter Stelle dem Rettungswagen freie Bahn geschafft hast.
Nichts anders verlangt das Gesetz von Dir.
Niemand verlangt von Dir, dass Du Dich auf wundersame sofort in Luft auflöst.
Im übrigen werde alle Fahrer von Einsatzfahrzeugen da drauf geschult, dass sie auch mit Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer rechnen müssen und lernen auch auf diese Fehler richtig zu reagieren.
Du brauchst Dir da keinen Kopf drum machen, dass da noch was nach kommt. Wenn man als Fahrer eines Einsatzfahrzeuges, egal ob Rettungsdienst, Feuerwehr oder Polizei, jeden beanzeigen würde der nicht sofort richtig reagiert, währe man nur noch mit Stellen der unzähligen Anzeigen beschäftigt.
Schöne Grüße
TheGrow
Nochmal Ergänzend.
Selbst wenn Du dem Einsatzfahrzeug verbotswidrig keine freie Bahn geschafft hättest, müsstest Du laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog nur mit folgenden Bußgeldbescheid rechen:
Tatbestandsnummer: 138112
Tatvorwurf: Sie unterließen es, einem Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem blauen Blinklicht und Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 38 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 135 BKat
Verwarnungsgeld: 20,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein
Aber wie gesagt, ich sehe bei Dir kein Fehlverhalten, welches diesen Bußgeldbescheid rechtfertigen sollte. Mach Dir also keinen Kopf drum
abwarten - so etwas kommt tagtäglich vor... Die Fahrer der Rettungseinsätze könnten dir da ein Lied von singen. Würden sie jeden anzeigen, hätten sie keine Zeit mehr für die Patienten.
Ich denke es ist sehr unwahrscheinlich, dass die dich anzeigen. Falls doch schilderst du der Polizei den Vorfall genau so, wie du es hier schulderst
Beruhige dich, wir haben in der Fahrschule gelernt, dass man die Ruhe bewahren und so schnell wie möglich Platz machen sollte. Wenn es aus Verkehrsbedingten Gründen nicht möglich war, kannst du ja auch kein Platz herzaubern, also keine Sorge! :)
nein aber nächstes mal ruhe bewahren du hast recht reagiert und platz gemacht so bald du konntest.