muss ich mit der polizei reden?

22 Antworten

Es hängt natürlich davon ab, aus welchem Grund die Polizei Dich angehalten hat.

Wenn Du keine Kooperatiosbereitschaft zeigst, kann das zu ererfreulichen Maßnahmen führen. Stelle Dir den Fall vor, ein Verbrechen ist kurz vorher passiert und die Polizei sucht den Täter, Du könntest leicht in Verdacht geraten und dann kannst Du mit vorläufiger Festznahme rechnen und dem üblichen, zeitaufwendigen Prozedere.

Das kann man sich Alles ersparen, wenn man sich normal und vernünftig mit den Beamten unterhält.

sollte oben unerfreulich heißen, sorry !

nicht grad logisch, was du hier erzählst: dich nervt es, wenn sie dich nur anreden, trotzdem willst du dir einen Spass draus machen, nicht zu antworten und dafür sogar mitgenommen zu werden. Ich glaube eher, dass du Polizisten hasst oder Angst vor ihnen hast. Die tun nur ihren Job, und je kooperativer du bist, desto schneller bist du sie wieder los.

Hier in ist es genau geregelt in Polizeiaufgabengesetz - PAG für Bayern, andere Länder können abweichen.

Art. 12 Auskunftspflicht

1 Auf Befragen durch die Polizei ist eine Person verpflichtet, Name, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Staatsangehörigkeit anzugeben, wenn anzunehmen ist, daß sie sachdienliche Angaben machen kann, die zur Erfüllung einer bestimmten polizeilichen Aufgabe erforderlich sind. 2 Zu weiteren Auskünften gegenüber der Polizei ist die Person nur verpflichtet, soweit für sie gesetzliche Handlungspflichten bestehen. 3 Für die Dauer der Befragung kann die Person angehalten werden.

http://by.juris.de/by/PolAufgGBY1990_Art12.htm

Ergänzung: §20 PoIG: Ein Auskunftsverweigerungsrecht nach Satz 5 besteht nicht, wenn die Auskunft für die Abwehr einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr für Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person erforderlich ist. Die betroffene Person ist über ihr Recht zur Verweigerung der Auskunft zu belehren, wenn nach den Umständen davon auszugehen ist, dass ihr ein solches Recht zusteht. Besteht ein Auskunftsverweigerungsrecht nicht, dürfen die aus der Befragung gewonnenen Auskünfte nur zur Abwehr der in Satz 6 genannten Gefahren weiter verarbeitet werden. Wird die Auskunft unberechtigt verweigert, kann ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Dieses ist zuvor in bestimmter Höhe anzudrohen. Für die Dauer der Befragung kann die Person angehalten werden.

http://dejure.org/gesetze/PolG/20.html

@Peter34muc

Zusammenfassen Antwort: Du musst Angaben zu deiner Person machen, Fragen nur beantworten wenn Gefahr für Leben, Gesundheit oder Freiheit besteht. Außer du machst dich Selbst einer Straftat schuldig.

3x selbst kommentiert aber eine sehr Gute Frage

Nein, Du kannst das Gequatsche der Polizisten völlig ignorieren und schweigen! Nur Deine Personalien musst Du wahrheitsgemäß angeben...

Es gibt ja auch "Kehlkopflose", da sieht es schlecht aus mit dem Sprechen. Für "Gesunde" gilt: müssen musste jor nuscht, nur es entspannt die Situation ungemein. Denke kaum, sie haben Dich aus Boshaftigkeit befragt, sondern sich vielleicht Gedanken um Deine Gesundheit gemacht. Wer zittert, ist nicht gleich ein "Verdächtiger", nur lässt es u.U. auf Übermüdung schliessen, in diesem Falle hätte man Dir vermutlich geraten, keine längere Strecke mehr zurückzulegen.