muss ich mit 16 vor gericht als zeuge aussagen bei einer verhandlung über minderjährige?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Müssen musst Du nicht, man kann Dich auch nicht zwingen. Deine Aussage ist rein freier Natur.

Was für ein schmarn! Wenn er aussagt muß es auch die Wahrheit sein. Ansonsten würde er sich wegen Falschaussage strafbar machen!

Allgemeine Rechte: Sie sind berechtigt, einen Rechtsbeistand Ihres Vertrauens zur Vernehmung mitzubringen. Dies kann insbesondere von Bedeutung sein, wenn es um ein mögliches Aussageverweigerungsrecht geht. Die Kosten hierfür müssen aber in der Regel vom Zeugen selbst getragen werden. Ausnahmen kann es geben bei Zeugen unter 16 Jahren oder wenn es sich um das Opfer eines schweren Verbrechens handelt.

Ja, das ist deine Bürgerpflicht, egal wie alt du bist...

Wieso solltest du bitte nicht aussagen müssen? Wenn du vom Gericht aus geldaden wurdest bist du sogar dazu verpflichtet. Mit dem Alter hat es rein gar nichts zu tun. Du könntest nur die Aussage verweigern wenn du dich dabei selbst belasten würdest! Dies nennt man das Zeugenverweigerungsrecht. Was dein Lehrer also sagt ist fölliger blödsin!

du bist wohl ganz ein schlauer mein lehrer unterrichtet sozialkunde und recht ! er kennt sich sehr gut aus ! ich habe mit 16 jahren kaum dieselben pflichten wie ein 18 jähriger

@marek90

Wenn du es doch sowieso weist warum stellst du hier dann die Frage und das sogar merhmals? Und im übrigen wenn du auf deine 16 Jahre herrumreitest wie kommst du dann darauf mich zu duzen du Hosenscheißer!

@Gulli1969

Im Internet würde ich jeden Duzen, der mich auch Duzt. Egal ob 16 oder 60!

es ist so, soweit ich weiß "muss" man nicht, da du mit 16 nicht volljährig bist. doch wenn du etwas dazu beitragen kannst, musst derjenige es mit seinem eigenen gewissen ausmachen. andernfalls kannst derjenige auch fragen, ob es in ordnung wäre, mit dem richter alleine zu sprechen, so würde die sache mit "vor dem gericht" wegfallen.