Muss ich mir bei der Bundeswehr die Haare abrasieren?

5 Antworten

... wenn Du dort arbeitest, dann bist Du dort als Zivilist angestellt und mußt Dir die Haare nicht abrasieren. Wenn Du aber eine Ausbildung zum Soldaten machst, sprich, Du bist eingezogen, dann gibt es gewisse Vorschriften wie Dein "Erscheinungsbild" ausschauen sollte. Frag Deinen Vorgesetzten !"

Wenn du ziviler Angestellter bist, gilt für dich nicht das, was für Soldaten gilt. Und für Soldaten ist es unterschiedlich geregelt, je nachdem, ob du männlich oder weiblich bist. Ich empfehle dazu, die Militärisch Vorschrift zu lesen. Hier ist ein Auszug:

Zentralen Dienstvorschrift der Bundeswehr - ZDv 10/5 - (Nr. 103 und Anlage 1) heißt es u.a. (Auszug):  

Die Erfordernisse des militärischen Dienstes hinsichtlich Funktionsfähigkeit, Unfallverhütung, Ansehen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit, Disziplin und Hygiene stellen grundsätzliche Anforderungen an die Haartracht der Soldatinnen sowie die Haar- und Barttracht der Soldaten.

  1. Die Haar- und Barttracht muss sauber und gepflegt sein. Modische Frisuren sind erlaubt; ausgenommen sind Frisuren, die in Farbe, Schnitt und Form besonders auffällig sind (z.B. Punkerfrisuren, Irokesenschnitte, grell gefärbte Haarsträhnen, Ornamentschnitte).

  2. Das Haar von Soldaten muss am Kopf anliegen oder so kurz geschnitten sein, dass Ohren und Augen nicht bedeckt werden. Es ist so zu tragen, dass bei aufrechter Kopfhaltung Uniform- und Hemdkragen nicht berührt werden. Nicht erlaubt sind besonders ausgefallene Haarschnitte (z.B. Pferdeschwänze, gezopfte Frisuren). ...

  3. Die Haartracht von Soldatinnen darf den vorschriftsmäßigen Sitz der militärischen Kopfbedeckung nicht behindern. Zur Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und bei bestimmten Diensten (z.B. Gefechtsausbildung, Sportausbildung, Teilnahme an Einsätzen und Übungen) kann die oder der Disziplinarvorgesetzte bei langen Haaren das Tragen eines Haarnetzes befehlen.Als ziviler Angestellter unterliegst du keiner militärischen Vorschrift. Als Soldat jedoch schon. Und da gibt es gravierende Unterschiede bei dienenden Frauen oder Männern. Ich empfehle da das Lesen der entsprechenden Vorschrift:

Ja und nein... als was willste denn da arbeiten? Wenn du ziviler Angestellter bist, nein...bei Soldaten ist es vorgeschrieben in der Form, das es kurz und Pflegeleicht sein sollte, keine extremen Frisuren wie Dreads oder so, schulterlages haar ausser bei Frauen,... eine Glatze ist nicht vorgeschrieben... ;-) Man sollte ein ordentliches Erscheinungsbild abgeben. Das mit dem kurz rasieren ohne wenn und aber kommt aus einer anderen Zeit.

Hat die Bundeswehr das recht mir vorzuschreiben welche Frisur ich trage wenn ich dort arbeite ?

Sofern du Soldat bist: Ja. In Grenzen. Direkt kurze Haare dürfen sie nicht befehlen, aber gepflegt müssen sie sein und keine extravaganten farben oder Frisuren

Nein. Seit 1975 darfst du deine Frisur frei wählen. Allerdings kannst du, falls die Haare zu lang sind, dazu verpflichtet werden, während des Dienstes ein Haarnetz zu tragen. Gleiches Recht für Frauen wie für Männer.

Ein Freund von mir sagte mir mal, dass das kein Problem sei. Wenn er irgendwelche Rekruten in seinem Zug hätte, die meinen, sie müssten ihr Haar lang tragen, dann wird eben öfter der Stahlhelm befohlen. Darunter wird es mit langen Haaren nämlich auf Dauer unangenehm und fängt an zu jucken. "Dann schneiden sie sich nach ein paar Tagen ganz freiwillig ihre Haare"

Rolf42  19.05.2013, 07:05

Das Haarnetz wurde schon vor Jahrzehnten wieder abgeschafft.

http://de.wikipedia.org/wiki/Haarnetz-Erlass

wiki01  19.05.2013, 07:22
@Rolf42

Insoweit korrekt, als das für Soldaten gilt. Für Soldatinnen wurde es wieder eingeführt. Was kosy3 oben aber als Antwort schreibt, ist Bködsinn.

wiki01  19.05.2013, 07:12

Diese Antwort ist definitiv falsch. Der Haar und Barterlass regelt das für Männer und Frauen unterschiedlich.

kosy3  19.05.2013, 10:28
@wiki01

Das Truppendienstgericht hat am 21.12.2004 ein weiteres Mal (!) festgestellt, dass der "Haar- u. Barterlass" eine Ungleichbehandlung von Männern und Frauen im Sinne des Grundgesetzes ist und ihn für willkürlich und verfassungswidrig bezeichnet. (Az. S4 BLc 18/04). Zwar fühlt sich das BMVg an diese Entscheidung nicht gebunden, aber im Streitfall dürfte ein Beschwerdeführer Recht bekommen, da das BMVg nicht die Judikative darstellt.