Muss ich Miete ab Schlüsselübergabe oder Mietbeginn zahlen?
Hallo zusammen,
ich hab ein kleines Problem bzgl meines Vormieters.
Ich bin am 18.März.2015 in meine neue Wohnung eingezogen und die Miete beträgt warm 370€.
Die Wohnung wird betreut von einer Immobilien Agentur "Hopf".
Der Mietvertrag beginnt ab 15.März.2015 und habe für den März 185€ bezahlt, also für den Zeitraum von 15.März.2015 - 30.März.2015. Die Wohnungsübergabe war aber schon vorher, laut der Vormieters am 1.März.2015.
Wir haben eine Übereinkunft gemacht, das ich die Küche übernehme und er dafür nicht Malern muss. Die Küche war im Nachhinein defekt. Die Kochplatten gingen nicht, der Kühlschrank war ein reiner Tiefkühler den man nicht einstellen konnte, der Abfluss war kaputt von der Spüle.
Nun seit einer Woche verlangt der vorherige Mieter meiner Wohnung von mir die anderen 185€ von dem Zeitraum vom 1.März.2015 - 15.März.2015. Weil die Schlüsselübergabe ja am 1.März.2015 war und die Immobilien Agentur "Hopf" von IHM die 185€ verlangt, meint sein Anwalt nun er sollte die 185€ von mir einfordern. Mein Mietvertrag beginnt aber erst am 15.März.2015 und sage daher einfach "Nein."
Könnte mir jemand evtl in der Hinsicht weiterhelfen? Ich bin Student und versuche schon so gut wie es geht über die runden zu kommen.
8 Antworten
Du schuldest die Miete AUSSCHLIESSLICH dem Vermieter, und zwar ab dem Tag des Mietbeginns.
Wenn der Vormieter Dich bereits vorher in die Wohnung gelassen bzw. Dir die Schlüssel gegeben hat, ist das ein Entgegenkommen von ihm.
Er könnte von Dir anteilig (seine) Miete fordern, wenn Ihr dies vorher (!) vereinbart habt.
Bezüglich der Küche hast Du ggf. einen Schadensersatzanspruch ihm gegenüber. Bei einem Kaufvertrag (den Ihr hoffentlich gemacht habt) über die Küche ist selbstredend davon auszugehen, daß eine funktionierende Küche übergeben wird.
Dem Vormieter würde ich nun folgendes schreiben:
"eine Vereinbarung, daß ich Ihnen gegenüber anteilig eine Miete für den Zeitraum 1.-15. März zu zahlen habe, haben wir nicht getroffen.
Des weiteren weise ich darauf hin, daß die Küche folgende Mängel aufweist: [...]. Ich bitte daher um Vereinbarung eines Termins, wann die Mängel behoben werden oder um Kontaktaufnahme unter [....] zur Beseitigung der Mängel"
Okay, vielen Dank. Das mit der Küche ist nun Leider schon über 10 Monate her und er hat sie mir ja "Geschenkt" wenn ich dafür die Maler arbeiten übernehme.
Die Miete ist db dem Zeitpunkt zu entrichten an dem der Mietvertrag startet.
Nein.
Wie gesagt, maßgeblich ist das Datum das im Mietvertrag steht. Ich finde es aber sehr seltsam dass der Vormieter den Schlüssel aushändigt. Das ist Sache des Vermieters.
Maßgeblich für den Beginn der Mietzahlung ist der Tag des Mietbeginns der Wohnung. Die Übergabe muss vom Vermieter (nicht Vormieter) an den Mieter erfolgen. Hat der Mieter eine verspätete Übernahme nicht verschuldet, sondern der Vermieter, dann gilt nicht der vereinbarte Mietbeginn lt. Vertrag sondern der Tag der Übergabe/Übernahme.
Wir schreiben Februar 2016, Der Konflikt besteht nun fast ein Jahr. Es sind dabei so viele Fehler gemacht worden, dass es schwer wird eine Reihenfolge der Wichtigkeit zu finden.
1. Der Mietbeginn wurde auf den den 15.03.2015 vereinbart. Theoretisch hätte an diesem Tag der Vermieter oder Hausverwalter die Mietsache an dich herausgeben müssen. Dazu gehört auch die Schlüsselübergabe für Haus und Wohnung. Praktisch hat offenbar diese Herausgabe noch nie stattgefunden, denn du berichtest von einer Schlüsselübergabe am 1.3.2015, die der Vormieter ausgeführt hat.
2. Der Mietvertrag des Vormieters endete vermutlich am 31.03.2015. Deshalb hätte die Mietzahlung des Vormieters bis Ende März an den Vermieter erfolgen müssen. Wie nun der Vermieter auf die Idee kommen konnte vor Ende des MV des Vormieters dir einen Mietbeginn vertraglich zuzusichern, der im Vertragszeitraum des Vormieters liegt, bleibt hier dunkel.
3. Da dir die Wohnung als Mietsache samt Schlüssel vom Vermieter nicht herausgegeben wurde, sondern du offenbar die Wohnung vom Vormieter ohne Mitwirkung des Vermieters bereits am 1.3.15 übernommen hast, besteht eine Mietzahlungspflicht der Gesamtmiete ab 01.04.15, weil das MV des Vormieters dort endete und du keine ordentliche Übergabe zu deinem vertraglichen Mietbeginn bekommen hast.
4. Du könntest von jeglicher Mietzahlung überhaupt abrücken, weil du die Wohnung nicht vom Vermieter übernommen hast. Aber das wäre realitätsfremd, weil du inzwischen in der Wohnung wohnst und regelmäßig Miete bezahlst. (Konkludentes Verhalten)
Wie wurde denn der Küchenkauf vom Vormieter zu Ende gebracht?
Der Vermieter schuldet dir 185€. Du schuldest dem Vormieter nichts.
Wenn dein Vormieter fadenscheinige Forderungen aufmacht, dann soll er erstmal die ehemalige Mietsache an den Vermieter zurück geben und dort Geld zurück verlangen.
Ab dem Mietvertrag bist du Mieter und wenn du schon früher den Schlüssel erhalten hast, dann ist das nicht dein Problem.
Der Anwalt existiert vermutlich gar nicht...oder hast du das Schreiben gesehen? Er hätte dir den Schlüssel ja erst später geben können.
lg
Nein, er hat mich nur über Whatsapp angeschrieben und meinte das.
Müsste er nicht die Wohnung zu einem gewissen Datum trotzdem gekündigt haben? Auch wenn er die Wohnung jemanden übergeben hat?
Ab Beginn des Mietvertrages zahlst Du die Miete. Nebenkosten, wie Energie, Wasser usw. vom Tag der Übergabe der Schlüssel an Dich.
Ja, aber der Vormieter hat mir den Schlüssel schon ab dem 1.März gegeben. In der Hinsicht muss ich mir keine Sorgen machen?