Muss ich mich ummelden wenn ich mit im Mietvertrag stehe?

4 Antworten

Das geht nicht so einfach. Und schon gar nicht mehr nach der Änderung des Meldegesetzes ab November 2015.

Danach muß der Wohnungsgeber einziehenden meldepflichtigen Personen eine sog. Wohnungsgeberbestätigung ausstellen.

Binnen 2 Wochen nach Einzug müssen sich dann die meldepflichtigen Personen ummelden.

Dein LG kann die jetzige Anschrift natürlich auch als Zweitwohnsitz anmelden. Dann wird aber eine Zweitwohnsitzsteuer fällig.

Seit dem Bundesmeldegesetz von 2015 ist jeder verpflichtet, sich innerhalb von 2 Wochen am neuen Wohnort anzumelden. Entweder als Hauptwohnsitz oder als Zweitwohnsitz. vorher galten innerhalb der BRD je nach Wohnort unterschiedliche Regelungen, die man dadurch nun abgeschafft hat.

Dazu benötigt man die "Wohnungsgeberbescheinigung", die der Vermieter oder Verwalter auszustellen hat.

Ummelden muss man sich nicht wegen dem Mietvertrag, sondern wegen dem tatsächlichen Wohnort.

Kann er die neue Wohnung vielleicht als Zweitwohnsitz anmelden?

Nein, das ist illegal.