Muss ich mich nach dem Abi bei einem Jahr Auszeit arbeitssuchend/arbeitslos melden?

11 Antworten

Du wirst selbst für Deinen Lebensunterhalt aufkommen müssen wenn Du volljährig bist und nicht in Erstausbildung und auch nicht nachweislich auf der Suche nach einer solchen.

Du solltest ein/e Ausbildung/Studium machen. Ein Jahr Pause sieht in deinem Lebenslauf nicht gut aus. Frag das mit dem Kindergeld deinen Vater, der weiß das vielleicht.

arbeitslos melden muss du dich nur wenn du Arbeitslosengeld willst, was du aber nicht bekommen wirst da du noch nicht gearbeitet hast.

Wenn du keinen Job/Ausbildung/Studienplatz bekommen hast, dann musst du dich arbeitslos melden.

Das Arbeitsamt schickt dich dann in eine tolle Maßnahme, wo du mit Realschülern und Hauptschülern, die auch nichts gefunden haben ganz sinnlose Sachen lernst und Bewerbungen schreiben musst. Zudem musst du nachweisen, dass du dich bei genug Sachen beworben hast, auch für die nächsten Monate, außerhalb von Studienfächern.

Gibst du dir da keine Mühe, bewirbst dich nicht genug o.ä., dann bekommst du kein Geld vom Amt (auch kein Kindergeld, soweit ich weis)

Ein Jahr "chillen" ist also nur entspannt, wenn deine Eltern das mitmachen und einsehen, dich die ganze Zeit zu finanzieren. Ich weiß ja nicht wie die das sehen, aber meine haben ganz klar gesagt ich könne sowas machen, aber dann bekomme ich den Mindestunterhalt von ihnen und könne sofort ausziehen und mein Leben alleine in den Griff bekommen. Die hatten auf sowas nämlich keine Lust.

Such dir zur Not ein FSJ oder FÖJ, da kann man binnen weniger Tage Restplätze bekommen. Die beliebten Plätze sind zwar oft noch lange weg, aber einige bleiben immer offen. Ich weiß nicht welcher Träger bei dir zuständig ist, aber geh mal auf ijdg.de (unter Dienste in Deutschland), das war mein Träger. Da bekommst du viele Infos.
Dann hast du das Jahr immerhin was zu tun. Zudem rechnen es viele Unis positiv an, ebenso spätere Arbeitgeber.

Sie will doch gar kein Geld vom Amt, und wenn man sich nachweislich für einen Studienplatz beworben hat, und vorerst keinen bekommen hat, besteht der Anspruch auf Kindergeld und Familienkrankenversicherung weiter.

Allerdings endet der Kindergeldanspruch eigentlich nach Beendigung der Schule, man muss einen neuen Antrag stellen!

In dem einfach angeben, dass man die Asubildung/Studium nicht beginnen konnte...

@Blindi56

aber Kindergeld ist auch an das Geld vom Amt geknüpft, ebenso Krankenversicherung und Co.

Wenn man einfach nichts macht, dann stellen die sich sehr gerne quer.

WENN Du einen Studienplatz für das kommende Semester hättest, müsstest Du Dich nicht bei der Agentur für Arbeit melden. Dann einen neuen Kindergeldantrag stellen (der Anspruch lief mit Beendigung der Schule aus, es gibt aber die Wartezeit von 5 Monaten, also bis November) und da angeben, dass Du die Ausbildung nicht fortsetzen konntest, da Du keinen Studienplatz bekommen hast.

Bei der Familien-Krankenversicherung ist es das Gleiche. Solange Du keine betriebliche Ausbildung oder ein bezahltes Praktikum machst.

Solltest Du allerdings dann doch nicht studieren, müssten Deine Eltern das dann ungerechtfertigte Kindergeld evtl. zurückzahlen.

Die meisten gehen dann ja jobben, das müsste man der AA auch nicht melden....man steht ja dem Arbeitsmarkt so oder so nicht zur Verfügung.

Damit deine Eltern (bzw. hier dein Vater) während deines "Nichtstuns" einen Kindergeldanspruch haben, müsstest du dich Arbeit oder Ausbildung suchend melden - und deine Bemühungen um Ausbildung/ Arbeit entsprechend nachweisen - und ggf. auch eine dir zumutbare Tätigkeit annehmen.... (Anspruch auf Unterhalt seitens der Mutter hast du in diesem Zeitraum nicht...).

Würdest du dem Jobcenter deine Arbeitskraft nicht zur Verfügung stellen wollen (...), bestünde bis zum Beginn einer Ausbildung/ Studiums kein Anspruch auf Kindergeld für dich....