Muss ich mich gesund schreiben lassen, um meinen Urlaub nach Krankheit in der Kündigungsfrist ausgezahlt zu bekommen?

4 Antworten

Eine "Gesundschreibung" gibt es nicht. Das ist nur eine faule Ausrede, um dich hinzuhalten. Schreibe ihn an und setze ihm eine Frist.

Springt denn auch die Krankenkasse in der 6.Woche dann da ein und würde den Urlaub zahlen? Kommt mir komisch vor...

Das kommt dir zu Recht komisch vor. Die Krankenkasse hat mit dem Urlaub nichts zu zun.

Ok, nach Studieren der anderen Kommentare klingt es nun danach, dass diese Bestätigung vom Arzt nur Quatsch ist und nicht verlangt werden darf/muss von meinem Ex-Arbeitgeber?!

@bluejasmine91

Dein Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs hat nichts damit zu tun, ob Du noch erkrankt bist oder nicht.

Dein Ex-Arbeitgeber hat keinen Anspruch darauf, eine ärztliche Bescheinigung über das Ende der Arbeitsunfähigkeit zu verlangen!

@bluejasmine91

Nochmal: eine "Gesundschreibung" gibt es nicht - jedenfalls nicht in Deutschland. Also kann der AG das auch nicht verlangen.

Ich setze voraus, dass deutsches Recht anzuwenden ist.

Ist das ein normales Vorgehen oder ein Trick?

Die Behauptung Deines Ex-Arbeitgebers und sein Verlangen nach einer "Gesundschreibung" (die es auch überhaupt nicht gibt) sind blanker Unsinn!

Die Bestimmung des Bundesurlaubsgesetzes BUrlG § 7 "Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs" Abs. 4 ist klipp und klar, schlicht und einfach:

Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

Wegen Deiner Erkrankung konntest Du Deinen Urlaub bis zum Ende der Kündigungsfrist nicht mehr nehmen, also ist er abzugelten, unabhängig davon, ob die Arbeitsunfähigkeit noch andauert oder nicht!

Diese Verpflichtung des Arbeitgebers hat nichts, aber auch gar nichts damit zu tun, ob die Arbeitsunfähigkeit über des Beschäftigungsende hinaus andauert oder nicht; sie wird nicht dadurch aufgeschoben, dass Du weiterhin noch erkrankt bist!

AU während des Urlaubs unterbricht den Urlaub. Deine Urlaubstage müssen dann ja zwangsweise ausgezahlt werden, wenn ein Freizeitausgleich unmöglich geworden ist.

Hey DerHans, das verstehe ich ja, nur ist mir nicht ganz klar, warum der Arbeitsgeber noch nach Ende des Arbeitsverhältnisses diese "Gesundschreibung" haben möchte. Springt denn auch die Krankenkasse in der 6.Woche dann da ein und würde den Urlaub zahlen? Kommt mir komisch vor...

Hast Du gekündigt oder er?

Dann gehts nämlicgh wirklich um "wer zahlt"

http://www.grenzgaengerinfos.org/arbeitsrecht2.4a.html

(wer hat die erste Farge eigentlich löschen lassen???? Warum??

Hey SiViHa72, ich habe gekündigt. Die Frage wurde entfernt, weil meine Frage nicht präzise genug formuliert gewesen sei ;-)

@bluejasmine91

Phhh.. unpräzise.. und welcher Quark darf oft genug ewig bleiben? 

guck mal hier- die Antwort vom Anwalt könnte Dir auch helfen?

Mich wunderts,w as Dein Ex-AG mit dem Krank jetzt noch für ein Problem hat. Eigentlich, so wie ich das kenne. da ja die Kündigung von Dir kam- kann ihm AU/ Nicht-AU total schnurz sein.

@SiViHa72

Ja, das Arbeitsverhältnis ist ja zuende, hmm...

@SiViHa72: In dem Link geht es nicht um Urlaubsabgeltung, sondern Lohnfortzahlung, also ein anderer Sachverhalt.