Muss ich mich beim Finanzamt melden?

5 Antworten

Wenn Du nur Arbeitnehmer bist und sonst keine Einkünfte hast (Zinsen usw.), wird sich keine Finanzamt dieser Welt für Dich interessieren. Du kannst nur aus eigenem Interesse eine Steuererklärung einreichen, wenn Du ermittelt hast, dass Du eine Steuererstattung zu erwarten hast. Im nächsten Jahr kannst Du dem Finanzamt durchaus schreiben, dass Du keine Steuererklärung mehr abgeben möchtest, weil Du außer dem Arbeitslohn keine weiteren Einnahmn mehr hast. Deinen Arbeitslohn und die einbehaltenen Steuern usw. wird von Deinem Arbeitgeber an die Finanzverwaltung gemeldet. Die haben dort alle die Daten, die auch auf Deiner elektronischen Steuerbescheinigung stehen.

[Wenn Du nur Arbeitnehmer bist und sonst keine Einkünfte hast (Zinsen usw.), wird sich keine Finanzamt dieser Welt für Dich interessieren.]

UND???

Was wenn er einen Freibetrag für Behinderung, erhöhte Werbungskosten etc. hat? Dann keine Abgabepflicht???

Was wenn er noch Lohnsteuerklasse 6 hat? Dann keine Abgabepflicht???

Was wenn er Leisungen bezogen hat, die den Progressionsvorbehalt unterliegen? Dann keine Abgabepflicht???

könnte noch weitermachen....

@pollo

Na toll, ein Auszubildender hat während der Ausbildungszeit Kranken- oder Arbeitslosengeld bezogen. Das ist typisch, genau wie das zweite Arbeitsverhältnis. Ich kenne die Vorschrift des § 46 EStG ziemlich genau, und die solltest Du als Steuerfachangestellter eigentlich auch beherrschen. Wo steht da bitte als Veranlagungsgrund einer der von Dir genannten Freibeträge? Am meisten hat mir Dein letzter Satz gefallen: "könnte noch weitermachen..." von mir ergänzt:"... wenn mir noch etwas einfiele".Nicht böse sein, aber vor dem Reden und vor allem vor dem Schreiben immer erst nachdenken!

@Helmuthk

Lieber Helmuthk das kann man ja wohl so zurückgeben. Also bitte nicht böse sein, aber vor dem lesen und schreibem Gehirn einschalten und dann schreiben....

Ich habe Deinen Kommentar absichtlich in Klammern gesetzt um das mit dem "nur Arbeitnehmer" rauszustellen. Den auch bei nur Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit kann es zur Pflichtveranlagung kommen,

Behindertenpauschbetrag lassen wir mal raus, da hast Du Recht.

Und weitermachen ginge auch noch bei nichtselbständiger Arbeit: -Abfindungen -ULAK pauschal versteuert...

Du bist in vielen Kommentaren sehr überheblich. Das wollte ich Dir mit meiner schreibweise nur mal zurückgeben. Sorry, nicht böse sein!

@pollo

.. und den Freibetrag für Werbungskosten lassen wir auch mal raus. oder? Abfindungen sind bei Auszubildenden relativ selten und bei dem Bruttogehalt des Fragenden auch auszuschließen. Aber lassen wir das Thema und beenden die Diskussion.

@Helmuthk

Hast ja recht bei dem Fragesteller trifft das alles nicht zu. Nichts fuer ungut ;-) Schoenen Abend noch.

Wenn dir Lohnsteuer abgezogen wird, kannst du versuchen einen Teil wieder zurück zu bekommen. Verpflichtet bist du nicht dazu, einen Lohnsteuerjahresausgleich zu beantragen.

Normalerweise meldet Dein AG Dich beim FA an..!?

Kann sein, dass sie Dich mahnen, kann sein, dass sie Dich schätzen, wenn Du Dich nicht meldest………..

Hallo Ratgeberkoenig,

wenn Du vom Steuerrecht keine Ahnung hast, solltest Du auch keine Antworten geben. Kein Arbeitgeber meldet seine Arbeitnehmer beim Finanzamt an. Die Daten über Bruttoverdienst, einbehaltener Steuer und Sozialversicherung werden elektronisch an das Finanzamt gemeldet, und es werden alle Angaben gemacht, die auf der elektronischen Steuerbescheinigung enthalten sind, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aushändigt. Die Finanzverwaltung speichert diese Daten, damit der Arbeitnehmer bei der Abgabe seiner Einkommensteuererklärung zur Anlage N keinen Nachweis über den Bruttolohn usw. beifügen muss. Aber kein Finanzamt wird sich von sich aus melden, wenn es keine anderen Anhaltspunkte hat.

"Ratgeberkönig"??? aber nicht im Steuerrecht...

Gehe zu einem Lohnsteuer- Hilfe- Verein. Dort wirst Du richtig beraten. Da du Lohnsteuer bezahlt hast lohnt sich eine Erklärung allemal.

Woher weißt Du, daß er Lohnsteuer bezahlt hat???

Du wirst nicht gemahnt, wenn du noch nie eine Steuererklärung gemacht hast. Man muss sie erst ab dem Zeitpunkt regelmäßig machen, nachdem du sie das erste Mal abgegben hast. Ich habe in der Ausbildung auch keine gemacht, obwohl ich im letzten Jahr Steuern zahlen musste aufgrund der Höhe der Ausbildungvergütung. Es ist für dich also noch freiwillig. Wenn du willst, gib doch mal alles in ein Steuerprogramm ein und schau, ob du überhaupt was zurückbekommen würdest. Sonst kannst du dir das auch sparen.