Muss ich mich bei der Polizei äußern?
Hallo liebe Leute,
ich habe heute Post von der Polizei bekommen, in der draufsteht, dass ich jemanden im Straßenverkehr zuerst ausgebremst und dann mit einem Schlagstock gedroht hätte. Dies stimmt naturlich nicht. Ich bin zwar an einer geeigneten Stelle angehalten und ausgestiegen um mit der Person zu reden, da er mich seit über 2km von hinten belästigt hat (Lichthupe, nahes ranfahren,Schlangenlinien etc.), aber ich habe auf keinen Fall einen Schlagstock benutzt, eher gesagt ich besitze auch keins. Was soll ich aber jetzt der Polizei berichten? Auf dem Brief stehen mehrere Kästchen zum ankreuzen. Sollte ich mich dazu dann äußer (also das ankreuzen) oder soll ich die Straftat nicht zugeben/akzeptieren (auch als Ankreuzpunkt aufgezählt). Ich meine natürlich akzeptiere ich diesen Vorwurf nicht aber ich möchte mich jetzt auch nicjt nochmal darüber äußern, weil das ganze sich dann wieder in die Länge zieht. Was meint ihr?
Vielen Dank schonmal für die Antworten.
7 Antworten
Du mußt dich gar nicht dazu äußer, weder schriftlich, noch ußt du einer Vorladung der Polizei Folge leisten. Zieh einen Antwalt zu Rate.
PS: Warum hast du den Drängler nicht einfach vorbei gelassen?
Hallo mbw212,
ich bin zwar kein Fan, von immer gleich zum Anwalt zu raten, aber ich denke in Deinem Fall währe das genau das was Du tun solltest, denn gegen Dich wurde kein Ordnungswidrigkeitenverfahren, sondern ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage eingeleitet:
§ 240 StGB - Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Eventuell steht sogar der Tatvorwurf
- der Bedrohung (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__241.html) und
- der Gefährdung des Straßenverkehrs (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315c.html)
im Raum. Im Falle einer Verurteilung droht nicht nur eine Geld.- oder Freiheitsstrafe, sondern
- gem. § 69 StGB droht der Entzug der Fahrerlaubnis und
- gem. § 69a StGB eine Sperre von mindestens 6 Monaten bis zu 5 Jahren.
Deshalb hier mein Rat.
- Nicht selber auf das Schreiben der Polizei reagieren, sondern
- einen Rechtsanwalt mit der Vertretung Deiner Interessen beauftragen
Der Tatvorwurf ist zu gravierend, um hier ohne Akteneinsicht sich zu der Sache zu äußern.
Schöne Grüße
TheGrow
Wieso sollte so etwas passieren (Geldstrafe, Freiheitsstrafe oder Entzug der Fahrerlaubnis) wenn ich nichts gemacht habe?
Es gibt aber eine anderslautende Zeugenaussage, denn sonst hättest Du den Anhörungsbogen gar nicht erst erhalten.
Die, die Dich angezeigt haben, treten im Strafverfahren als Zeugen auf. Und es steht nicht eine gleichgewichtige Aussage gegen Aussage, sondern
- auf der einen Seite stehst Du, der einen Grund hat zu lügen, denn Du willst ja nicht verurteilt werden. Zudem darf ein Beschuldigter/Angeklagter lügen.
- auf der anderen Seite stehen die Zeugen, die erstens in der Regel keinen Grund zum lügen haben und die sich zweitens mit einer Falschaussage strafbar machen wegen
- Falscher Verdächtigung (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__164.html) und
- Vortäuschen einer Straftat (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__145d.html)
- wenn sie Falschaussage vor Gericht machen kommt noch die uneidliche Falschaussage dazu (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__153.html)
- und unter Eid noch zusätzlich der Meineid (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__154.html)
Im Gegensatz zum Beschuldigten/Angeklagten hat ein Zeuge/der Anzeigende also guten Grund wahrheitsgemäß auszusagen. Deshalb wird den Zeugen meist auch mehr als dem Beschuldigten/Angeklagten geglaubt.
Knn ich im Nachhinein einem Anwalt nehmen?
Sicher kannst Du das! Nur was soll das nicht bringen, wenn das Strafmaß bereits festgelegt wurde?
Ich würde nicht erst juristische Hilfe suchen, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist
Da haben Sie Recht. Vielen Dank für die Hilfe. Aber noch etwas interessiert micb; der Fall ist schon über ein halben Jahr her, lohnt es sich trotzdem noch einen Anwalt zu holen? Denn ich denke, falls es eine größere Straftat waere, dann haette ich die Post doch schon langst bekommen oder? Weil der Brief kam nach einem halben Jahr erst neu an.
Weil der Brief kam nach einem halben Jahr erst neu an.
Damit ist die Tat aber noch nicht verjährt. Nur Ordnungswidrigkeiten verjähren nach 3 Monaten, Straftaten hingegen erst nach mehreren Jahren
Sie sollten es auf keinen Fall zugeben. Sie müssen Ihre persönlichen Daten angeben und könnten dann in dem freien Feld für Texteingaben kurz hineinschreiben, dass der Vorwurf nicht zutrifft, dass Sie niemanden bedroht haben.
Sie können aber auch gar nichts reinschreiben und auch nirgends ein Kreuz setzen sondern nur Ihre persönlichen Daten angeben und den Anhörungsbogen zurückschicken. Denn Sie müssen sich zu dem Vorwurf nicht äußern sondern können von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch machen.
Natürlich nichts zugeben was Du nicht getan hast, auch wenn sich die Sache dadurch länger hinzieht!
Dann wird der Vorgang an die Staatsanwaltschaft abgegeben und zieht sich natürlich noch mehr hin.
Deine Entscheidung!
Also jetzt habe ich Angst bekommen. Wieso sollte so etwas passieren (Geldstrafe, Freiheitsstrafe oder Entzug der Fahrerlaubnis) wenn ich nichts gemacht habe? Reicht es nicht einfach, wie es die anderen schin geschrieben haben, das “nicht zugeben/akzeptieren” anzukreuzen? Denn ich bin mir sichee nichts gemacht zu haben. Ich werde den Brief nun so abgeben. Jedoch meine nachste Frage waere jetzt, was passiert wenn ich trotzdem eine der Strafeb bekomme? Knn ich im Nachhinein einem Anwalt nehmen?