Muss ich mich anschnallen wenn ich im Lieferverkehr arbeite (Pizzaservice)?

17 Antworten

Die StVO enthält für solche Fälle eine Ausnahmebestimmung,
allerdings glaube ich nicht das sie für Dich in jedem Fall zutreffend ist.

Im § 21a heißt es:

(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein; dies gilt ebenfalls für vorgeschriebene Rollstuhl-Rückhaltesysteme und vorgeschriebene Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme. Das gilt nicht für
2.Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr,
wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug

verlassen müssen,


Von Haus-zu-Haus-Verkehr ist dann auszugehen wenn die Fahrtstrecke sehr kurz ist, d.h. 50 oder 100m - aber kaum mehr.



JA !!! 

Für einige Fahrzeuge wie zum Beispiel Taxis gelten Ausnahmen, die
zumindest die Fahrer von der Anschnallpflicht befreien (und zwar dann, wenn er einen Fahrgast befördert).

Des Weiteren können einzelne Personen von der Anschnallpflicht befreit werden, unter anderem wenn dies aus gesundheitlichen Gründen als empfehlenswert gilt.

Hochschwangeren steht es beispielsweise frei, sich anzuschnallen.

Polizei darf auch - mit kleinen Abstrichen - ohne Gurt fahren.

Ja, musst Du.

Ausnahmen sind wie folgt:

  • Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit, rückwärtsfahren, auf Parkplätzen
  • Taxifahrer bei Personenbeförderung
  • In Bussen mit Stehplätzen sowie Begleitpersonal in Bussen
  • Fahrten im "Haus zu Haus-Verkehr"
  • Bei amtlich belegten körperlichen Gebrechen (z.B. Brustkrebs...)

Eigentlich ja, also wenn du erwischt wirst, dann musst du zahlen.

Aus Erfahrung weiß ich aber, dass sich nicht jeder Lieferant daran hält, aus "praktischen" Gründen. Die Konsequenzen muss man, wie gesagt, dann aber auch selber veranworten. Da kann man sich nicht rausreden.