Muss ich mich als Mieterin am Kühlschrank Kauf mitgeteilten?

5 Antworten

Da die Küche und somit auch der Kühlschrank nicht Gegenstand des Mietvertrages ist, kann er dich auch nicht zu einer Beteiligung daran nötigen. Allerdings muss er dann auch keinen neuen kaufen.

Ich würde mich daher mit allerhöchstens 20 € an einem neuen Kühlschrank beteiligen. Er muss die restlichen Kosten für den neuen Kühlschrank mit deinem Nachmieter erwirtschaften.

Die Küche war hier schon drin. Im Mietvertrag sieht dass die Küche nicht
Bestandteil des Mietvertrages ist, diese jedoch genutzt werden kann.

Diese Klausel ist schlicht nutzlos für den Vermieter. Er glaubte wohl, auf diese Weise aus der Verantwortung für die Küche, insbesondere für die Funktionsfähigkeit der Geräte zu kommen. Das geht aber nicht. Wenn, dann hätte er explizit die Mitnutzung des Raumes "Küche" untersagen müssen, bzw. wirklich zusperren, sodass sie auch wirklich nicht genutzt werden kann.

Die einzige Chance, die ein Vermieter hat, um aus der Nummer von Anfang an raus zu kommen ist, dass er die Küche seinen (neuen) Mietern schenkt.

Somit geht sie in das Eigentum der Mieter über, aber wenn diese irgendwann ausziehen, können sie die Küche mitnehmen oder auch vorher schon mal raus schmeissen und eine neue kaufen.

Für Dich bedeutet das, Du kannst ihn veranlassen, einen anderen Kühlschrank zu kaufen oder den vorhandenen reparieren zu lassen.

Setze ihm eine Frist und wenn er bis dahin  nichts gemacht hat, besorgst Du einen und behältst den Kaufpreis von der nächsten Miete ein.

Hallo

Der Vermieter hat schon ein Kühlschrank gekauft und eingebaut... Allerdings soll ich mich an den Kosten beteidigen...

Nächsten Monat soll ich die 200 Euro überweisen oder halt in 2 Raten a 100 Euro. 

Meine Frage ist einfach, wem gehört der Kühlschrank dann? 

Die Wohnung würde Januar 2017 verkauft und jetzt gehört diese halt meinen neuen Vermieter.  Der alte Vermieter hat früher immer ohne Probleme die Küchengeräte repariert oder sogar einfach eine neue Spühlmaschine gekauft.... Er  wollte nie Geld dafür. Deswegen ist es jetzt komisch, dass der neue Vermieter plötzlich die Hälfte der Kosten dafür möchte...

@Anja2121

Der Vermieter hat schon ein Kühlschrank gekauft und eingebaut..

Löblich!

Allerdings soll ich mich an den Kosten beteidigen...

Soll er mal weiter träumen.

Meine Frage ist einfach, wem gehört der Kühlschrank dann? 

Das habe ich in einem Kommentar weiter unten schon erklärt:

Ganz klar: Ist die Küche eingebaut, gehört sie dem Vermieter. Ist in die Küche des Vermieters ein Kühlschrank eingebaut, gehört er dem Vermieter, egal wer wieviel davon bezahlt hat. Warum also solltest Du die Hälfte bezahlen?

In 4 Monaten ziehst Du aus. Hast Du schon gekündigt? Wenn nicht, ruf doch mal dem Vermieter an und erzähle ihm von Deinen Plänen. Auch, wann er voraussichtlich die Kündigung bekommt und dass Du schon allein deswegen nicht vor hast, Dich an den Anschaffungskosten für den Kühlschrank zu beteiligen.

Überdies hättest Du ein Problem damit schon deswegen, weil Du den Kühlschrank nicht einfach auseinander sägen und die Hälfte davon mitnehmen kannst.

Er möge doch bitte Verständnis dafür haben, dass Du Dich nicht beteiligst, weil der Kühlschrank durch den festen Einbau in der Einbauküche nun mal sein Eigentum ist und Du keinerlei Ansprüche geltend machen könntest.

Das kann man vielleicht schon im Guten im Gespräch klären.

Wenn das nichts nützt, verweigerst Du die Zahlung und wenn er auf die schlaue Idee kommt, den Betrag später mal von Deiner Kaution einzubehalten, drohst du ihm mit Klage. Sollte er es darauf ankommen lassen, hätte er keine Chance, es sei denn es gibt ein schriftliches Dokument, wo Du Dich freiwillig bereit erklärt hast, Dich mit 200 € zu beteiligen.

Hallo, wenn die Küche nicht Bestandteil der Wohnung ist, dann verstehe ich das so, dass der Vermieter auch nicht für Kücheneinrichtungen zuständig ist. Wenn er allerdings einen neuen  Kühlschrank  kaufen will, dann will er dir wahrscheinlich damit entgegenkommen, aus welchem Grund auch immer. Wenn er aber weiß, dass du ausziehst, dann würde ich an deiner Stelle einen Kühlschrank selber kaufen, den du beim Auszug mitnehmen kannst. Das heißt, wenn zu der neuen Wohnung keine Küche gehört..

Weil das alles sehr unbestimmt ist und auch nur ein Einbaukühlschrank rein passt, dann bleibt dir nichts anderes übrig, als die Hälfte mit zu bezahlen, oder 4 Monate ohne Kühlschrank sein. Trotzdem würde ich den Mietvertrag noch einmal gründlich durchlesen, denn eine Einbauküche gehört üblicherweise meistens mit zur Wohnung und wird mit der Miete verrechnet. Ich finde das bei dir sonst sehr ungewöhnlich, auch das Verhalten das Mieters. Sorry , wenn ich zu skeptisch bin.


Dasist ja mein Problem... als ich hier eingezogen bin, war hier in der Wohnung eine Küche.  Ich habe mich sehr darüber gefreut, da ich dadurch ja eine Menge an Geld gespart habe.  Der damalige Vermieter  ( von Anfang bis Ende 2016, 20 17 wurde die Wohnung verkauft) hat immer ohne Probleme die Küche repariert, wenn zum Beispiel die Spühlmaschine kaputt war, hat er einfach eine neue gekauft und eingebaut.  Im Mietvertrag stand von Anfang an, dass die Küche nicht Bestandteil des Mietvertrages ist, diese jedoch genutzt werden kann vom Mieter. Mein neuer Vermieter  ( ab Januar 2017) hat ein neuen Mietvertrag angefertigt, jedoch war dieser genau wie der Alte.  Früher wie auch jetzt wurde dieser Satz mit der Küche handschriftlich im Mietvertrag ergänzt. Früher gab es wie gesagt nie Probleme mit der Küche, nur halt jetzt.... 

@Anja2121

Das sind ja alles seltsame Regelungen und ich denke, es gibt irgendeinen  Grund,  von Seiten das Vermieter aus, die Kücheneinrichtung nicht mit zu vermieten. Und das werden wahrscheinlich anfallende Reparaturen, oder Neuanschaffungen sein.Einem Mieter, der nun eine Wohnung mit Küche sucht,  achtet gar nicht darauf, wie das geregelt ist, weil er froh ist, dass eine Küche dabei ist. Diesen Vorteil hattest du auch  und alles wäre kein Problem, wenn du noch einige Jahre dort wohnen würdest. Da du aber nur noch ein paar Monate da wohnst, würde ich an deiner Stelle mit dem Vermieter reden. Denn dein Nachmieter bekommt dann einen neuen Kühlschrank, den du zur Hälfte gezahlt hast.

 Das kann doch so nicht angehen Wenn du keinen separaten Kühlschrank stellen kannst, dann könntest du ja Platz dafür schaffen und einen Teil der Küche dafür entsorgen, denn anscheinend gehört sie ja niemand. Das ist zwar alles total verrückt, aber genauso würde ich das dem Vermieter sagen. Denn letztendlich wird er ja  von deinen Kosten profitieren. Lasse dir das nicht gefallen. Wer sich nicht zu Recht wehrt, wird immer unter gebuttert. Kläre das, ruhig aber bestimmt. Ich habe gelernt, dass man mit reden eine Menge verdienen kann.

 

Naja eigentlich würde ich sagen, dass du den Kühlschrank kaufen musst. Dann dürftest du ihn allerdings auch mitnehmen, wenn du ausziehst. An deiner Stelle würde ich mir einen eigenen kaufen und den mitnehmen. Es gibt ja auch mini-Kühlschränke für wenig Geld.

Und wenn wir Hälfte Hälfte machen, wem gehört dann der Kühlschrank? Die Küche ist klein und hier passt nur ein Einbaukühlschrank rein.

Zwingen kann er Dich nicht - aber das bringt Dir auch keinen Kühlschrank.

Du musst Dich schon entscheiden, ob Du selbst kaufst oder Dich beteiligst.
Beim selbst kaufen, kannst Du diesem beim Auszug natürlich mitnehmen.

Und wenn wir Hälfte Hälfte machen? Ich muß dazu sagen, dass hier nur ein Einbaukühlschrank rein passt, weil die Küche klein ist.

@Anja2121

Du musst Dich schon selbst entscheiden.