Muss ich mich als Geschädigter um die Gutachterrechnung kümmern?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Problem wird sein dass die gegnerische Versicherung ihre Regulierungspflicht bereits anerkannt hatte bevor die Gutachterrechnung eingegangen ist.

Jetzt sagen die natürlich das das Gutachten nicht mehr nötig war und weigern sich es zu bezahlen. Der Gutachter hätte aber darauf aufmerksam machen müssen. Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt hätte genügt.

Ob und wie du da rauskommst kann dir nur ein Anwalt sagen, solltest du ADAC Mitglied sein ruf da mal an.

Normalerweise bestellt die gegnerische Versicherung einen Gutachter und rechnet mit ihm ab.

Du kannst auch selbst einen Gutachter beauftragen, der wird ebenfalls von der gegnerischen Versicherung bezahlt.

Allerdings nur wenn der Gegner Schuld hat.

Normalerweise bestellt die gegnerische Versicherung einen Gutachter und rechnet mit ihm ab.

Was heißt 'normalerweise'? Für den Geschädigten ist das immer die schlechteste Lösung.

Du kannst auch selbst einen Gutachter beauftragen,

Das hat er laut Frage gemacht.

...der wird ebenfalls von der gegnerischen Versicherung bezahlt.

So war es aber nicht, das geht doch aus der Frage hervor.

@ronnyarmin

Ein anderer hat beim FS mit seinem PKW einen Schaden verursacht, also zahlt die Versicherung des Verursachers und auch die Gutachterkosten.

Es sei denn der Unfallverursacher ist nicht zu ermitteln.

Dein Gutachter, Dein Auftrag, Deine Rechnung, Du must bezahlen, wer sonst?

Merke:

Keine Orgie, keine Werkstatt, gleich zu den Fachleuten (Lackierer/Karosseriebauer) und nach Kostenzusage Rechnungen auslösen.

Wozu ein Gutachter, wenn die Fachleute alles reparieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

So schaut's aus.

Bin ich tatsächlich dazu verpflichtet, der Versicherung nun hinterherzurennen, damit der Gutachter sein Geld bekommt?

Ja bist Du .....

Schlicht und ergreifend - du hast das Gutachten beauftragt, ergo bist Du im Falle X verpflichtet zu bezahlen / in Vorkasse zu gehen, wenn die Versicherung nicht leistet.

Ich bin mir leider gerade auch nicht mehr sicher, eine Abtretungserklärung unterschrieben zu haben.

Solltest Du in Vorleistung gehen, so musst Du gegenüber der Versicherung diese Abretung widerrufen, damit Du nicht anschließend u.U. beim Gutachter Deinem Geld hinterherlaufen musst.

Gegenfrage ..... womit begründet denn die gegnerische Versicherung derzeitig die Zahlungsverweigerung?

Bin ich tatsächlich dazu verpflichtet, der Versicherung nun hinterherzurennen, damit der Gutachter sein Geld bekommt?

Nein, du bist als Auftraggeber dazu verpflichtet den Gutachter zu bezahlen. Anschließend musst du wohl der Versicherung hinterherrennen, damit du dein Geld kriegst.