Muss ich meinen Stromzähler zur verfügung stellen damit mein nachbar in seinem garten strom hat?
mein problem ist das mein nachbar strom bezieht von meinem zähler.ein seperater zähler ist in der garage.aber der strom läuft dann über den hauptzähler.diese stromversorgung wurde damals ohne genehmigung verlegt.sie läuft von meiner garage und durch meinen garten rüber zu den garten von meinen nachbarn.das kühlschrank.fernseher,reciver,lampen,radio,elektrisches garagentor,ein fischteich mit pumpe und ein brunnen laufen und ich in vorkasse trete das ist nicht in ordnung.denn ich habe weder gefriertruhe noch wäschetrockner oder geschirrspülmaschine am laufen und bezahle monatlich 100 euro.wo dann angeblich der nachbar nur 150 euro im jahr verbraucht.bin ich gezwungen ihm den strom zu überlassen?
7 Antworten
Das würde ich nicht machen, schlag im vor, er soll sich selbst eine entsprechende Versorhung legen oder legen lassen und unmittelbar an die Stadtwerke zahlen. Bei den Gerätren, die der Nachbar alle betriebt, kommt schon einiges zusammen.
Geh mal zu den Stadtwerken und erkläre die Sachlage. Vielleicht haben die eine Idee, wie man das lösen kann.
Wenn es in dem Haus so geregelt ist und es ist nicht zu ändern, dann kann man doch eine Regelung finden mit der man leben kann. Der Nachbar bezahlt die eine monatliche Pauschale und nach einem bestimmten Zeitraum erfolgt eine Abrechnung nach Auslage, wie bei den üblichen Betriebskosten.
wenn schon sein strom über deinen zähler läuft,kannst es ja mit dem zwischenzähler kontrollieren,ich würde anteilig die grundgebühr und den selben preis pro kw verlangen den du bezahlen musst mit monatlichen abschlag.falls er nicht einwilligt abklemmen,soll der vermieter über seinen zähler laufen lassen.grundsätzlich,du musst niemand mit strom beliefern,da soll er einen eigenen anschluss bezahlen,dann weiß er auch was das kostet.rechte hat er keine
soweit kommts noch. Ist das Recht im Grundbuch eingetragen?? Wenn nicht sofort stoppen, soll er doch selbst anmelden.
bist nicht verpflichtet strom zu liefern,kannst es aber anteilig wie in deiner abrechnung ersichtlich mit anteil der grundgebühr von ihm verlangen,wenn nicht abzwicken
habe ich gemacht und er wurde frech.er hätte die ältern rechte.aber doch nicht so