Muss ich meinen Arbeitgeber über meinen neuen Familienstand informieren, wenn sich die Steuerklasse nicht ändert?
Ich habe vor kurzem geheiratet, aber da mein Mann momentan noch im Ausland arbeitet, bleibt die Steuerklasse 1 erhalten. Ich möchte meinem Arbeitgeber meinen neuen Familienstand nicht mitteilen, da die Hochzeit erst nächstes Jahr stattfinden wird, d.h. die Kollegen würden mir viele persönliche Fragen stellen, die ich mir sparen möchte. Ich bin Werkstudentin und der neue Abteilungsleiter hat sich neulich nach meinem Gehalt erkundigt, und darüber wurde mit anderen Kollegen diskutiert, was ich nicht besonders angenehm empfand. Habe ich eine Verpflichtung gegenüber dem Arbeitgeber, den geänderten Familienstand mitzuteilen?
2 Antworten
Steuerklasse 1 ist ledig, geschieden oder verwitwet.
D.h. das FA wird die Steuerklasse ändern gehen, vermutlich auf IV, wenn du nichts anderes beantragst.
Da es keine Lohnsteuerkarte mehr gibt, sondern die Firmen monatlich digital die Daten mit dem FA austauschen, wird irgendwann eine Änderung der Stammdaten erfolgen. Also wird zumindest die Personalbteilung, oder diejenigen die für die Gehaltsabrechnung zuständig sind, die Änderung sowieso mitbekommen.
Habe ich auch nie gehört, dass das jemand verschweigen wollte. Dem Arbeitgeber ist das völlig wumpe und wenn Kollegen dann "komisch" tun wollten, wäre ich eh da weg.
Normalerweise wenn du heiratest, kommst du doch in eine andere Steuerklase oder nicht?
Was spricht dann dagegen das dem Arbeitgeber zu melden?
Du musst ja komische Kollegen haben, dass die nicht wissen sollen, dass du geheiratet hast.
Ich habe doch geschrieben, dass sich die Steuerklasse nicht ändert, da der Ehegatte nicht in De lebt oder arbeitet! Warum ich das nicht mitteilen möchte, ist es eine ganz persönliche Sache!
Sie wird sich ändern. Auch wenn die Abzüge gleich bleiben wird es IV. Der Arbeitgeber wird das durch den automatischen Wechsel von I auf IV merken.