Muss ich meinem ehemaligen Vermieter meine neue Adresse geben?
Ich habe von meinem Vermieter einen Brief bekommen, wo er mich nach meiner neuen Anschrift fragt... Dieser Mann hat mir aber das Leben so zur Hölle gemacht, und das obwohl ich immer über pünktlich gezahlt habe... Ich will sie ihm nicht geben... Muss ich ihm meine Anschrift geben? Danke
8 Antworten
Wegen der letzten Betriebskosten Abrechnung wird das nötig sein.
Das erklären Sie dann mal dem für Sie kostenintensiv tätigen Anwalt, den freut´s!
Wenn noch einen Nebenkostenabrechnung zu erwarten ist, bist du natürlich verpflichtet, deine Postanschrift zu hinterlassen.
Mit einem berechtigten Interesse bekommt er deine Adresse auch vom Meldeamt.
.... ja, denn wir Vermieter müssen leider diese an das Einwohnermeldeamt gebe und das auch noch auf unsere Kosten!
Und wenn die Post ankommt, wird er sie doch haben, oder?
Er muss Dir ja noch eine Nebenkostenabrechnung zusenden und hat eventuell noch andere Forderungen.
Außerdem kann er bei berechtigtem Interesse beim Einwohnermeldeamt Auskunft bekommen.
In besondere n Fällen kann man beantragen dass bestimmte Personen keine Auskunft bekommen.
Alternative für Dich, Du mietest ein Postfach an, so kann er dahin die Post schicken.
Nein!
Sie können selbtverständlich annonym sterben und der Vermieter kassiert die Rückerstattung der Kaution und evtl. Überzahlungen aus den Nebenkosten nach Ablauf der Verjährung für sich!
Er hat die Adresse von meinem Anwalt ,denn soll die da hin schicken