muss ich meinem Chef meine Religionszugehörigkeit mitteilen?

9 Antworten

Wichtig ist hier nur ob du katholisch oder evangelisch bist, weil bei diesen zwei Kirchensteuer abgezogen wird.
Bist du das nicht, könntest du einfach unter Religionszügehörigkeit "Sonstiges" hin schreiben, in der Regel sollte man aber hinter seinen Glauben stehen (zumindest wenn man diesen Glauben ernst nimmt).

Bei mir war es so, dass ich weder katholisch oder evangelisch bin sondern Zeuge Jehovas. Ich keine Kirchensteuer abführen muss, sagte daher mein Chef (der auch Personalchef ist) das man bei mir keine Kirchensteuer abziehen muss,
Da ich aus der Kirche ausgetreten bin, gefragt hat er zwar nicht welche Religion ich angehöre. Aber später wussten es alle damaligen Kolleginnen :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein ich bin Atheist. mich hat bloß sehr gewundert wieso es im Bewerbungsbogen abgefragt wird.

Nein, man sieht den Leuten die Religion nicht an der Nase an, ausser man trägt Symbole seiner Religion. Falls du nicht unbedingt an den Feiertagen deiner Religion frei willst, geht es ihn mE nichts an.

Ich gehe sogar an Jom Kippur immer zur Schule, auch wenn ich teilweise fast zusammenbreche und keine Leistung bringen kann...

Anpassung heisst das Zauberwort

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Doch , wegen der Kirchensteuer!

@ChulatasMann

Meine Assistenzpersonen müssen ihre Religion nicht angeben...TE hat auch nciht gesagt, in welchem Land er wohnt. Macht es Dir Spass zu provozieren?

Die Religionszugehörigkeit gehört zu den steuerlichen Merkmalen. Der Betrieb muss ja wissen, ob Kirchensteuer einbehalten werden muss.

Was aber nicht zwangsläufig heisst das es der Chef wissen muss. Es reicht wenn es die Personalabteilung weiss

@maxim65

Den Chef persönlich interessiert das wahrscheinlich auch nicht.

Der Betrieb muss ja wissen, ob Kirchensteuer einbehalten werden muss.

Das erfährt der Arbeitgeber, wenn er die ELSTAM-Daten abfragt. Die Angaben des Arbeitnehmers sind dafür nicht relevant.

Ja, wegen der Kirchensteuer, die dein Chef ggf. für dich abführen muß.

Das gehört nur zu den Angaben und ist für´s Finanzamt. (Steuer)

  • Zumindest habe ich das immer angenommen.

Genau genommen ist das überflüssig. Früher konnte der Arbeitgeber diese Angaben der Lohnsteuerkarte entnehmen, seit ein paar Jahren über die Abfrage der ELSTAM-Datenbank. Was der Arbeitnehmer angibt, ist insoweit nicht relevant.

@PatrickLassan

Irgenwie müssen die Daten dort hin kommen. Vor allem, wenn´s der erste Job ist. Als nächstes kommt es auch vor, das sich hinterlegte Daten ändern. Z.B. auch die Religionszugehörigkeit. Kann ja sein, das man aus der Kirche austritt oder anderes.

Von alleine weiß Elert - ElStAM das nicht.

@chanfan

ELStAM 'weiß' das, weil die Kommunen und die Finanzverwaltung es dort eingeben.

@chanfan

Die Kommunen haben ihre Infos über Familienstand, Kirchenzugehörigkeit usw. aus dem Melderegister. Früher wurden diese Daten auf den Lohnsteuerkarten eingetragen.

Die Finanzämter geben Änderungen der Steuerklassen ein, zu berücksichtigende Kinder, wenn sie das 18. Lebensjahr überschritten haben, sowie Steuerfreibeträge ein.