Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, wenn ich nebenher selbständig tätig bin?

15 Antworten

jupp, musst du. bei nebenjobs ist es so, das es anzeigepflichtige und genehmigunspflichtige gibt. bei denen, die nur anzeigepflichtig sind (also alle erstmal), musst du das deinem arbeiteber mitteilen, er kann es dir aber , solange dein hauptjob nicht drunter leidet, nciht verbeiten. anders bei den genehmigungspflichtigen: die musst du nicht nur dem chef melden, sondern auch die erlaubnis haben, diesen machen zu dürfen, z. b. wenn du bei der konkurrenz arbeiten würdest. aber welche nun in deinem fall genehmigungspflichtig sind, kann ich dir nichtr sagen. was die 40% betrifft: wenn dies eindeutig in deinem vertrag geregelt ist, musst du auch nicht mehr als das arbeiten, ausser es gibt notfälle wegen personalmangel, der urplötzlich kam ( 3 mitarbeiter plötzlich krank, du die einzige, die die arbeit noch machen kann, um es überspitzt darzustellen..)

In den meisten Arbeitsverträgen steht, das eine andere Tätigkeit genehmigungspflichtig ist. Da solltest Du mal in Deinen AV sehen.

Ja, er muss das sogar explizit erlauben. Wenn er das nicht tut, und Du den Job dann nicht aufgibst, ist das ein Kündigungsgrund.

Da aber Wellness auch etwas mit dem dem Gesundheitswesen zu tun hat, wird er das wohl nicht tun.

Und Selbstständigkeit ist in Berufen der gleichen Branche sogar gesetzlich untersagt.

Das hängt von deinem Arbeitsvertrag ab! In den allermeisten Fällen muss der AG über eine Nebentätigkeit des ANs informiert werden!

Denn du hast dich im Vertrag verpflichtet, deine volle Arbeitskraft deinem AG zur Verfügung zu stellen!

Wenn du jetzt z. B. viel nachts arbeitest, bist du tagsüber müde im Job! D.h. ein Nebenjob darf die Leistung im Hauptberuf nicht einschränken!

Du musst deinem AG sagen, dass du einen Nebenjob hast, aber nicht was! Schließlich muss er das genehmigen!

nicht ganz richtig...genehmigen muss er das nur, wenn es genehmigungsprlichtig sit...und das ist nicht jeder nebenjob...aber melden muss sie es immer..

Ja, das mußt du deinem Arbeitgeber mitteilen und außerdem kann er dich nicht zwingen mehr zu arbeiten als du möchtest.