Muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen wenn ich mir Dreadlocks machen lasse?

4 Antworten

Prinzipiell musst du das nicht tun, ich würde es dir jedoch im Rahmen eines vertrauensvollen Verhältnisses zu deinem Arbeitgeber raten.

Natürlich kommt es auch darauf an, ob du bei Mc Donalds oder in einem noblen Schuppen bedienst. Bei letzterem wird ein gewisses Äusseres vorausgesetzt. In diesem Fall wären auch arbeitsrechtliche Maßnahmen möglich, wenn das Äussere mit der Art des Restaurants nicht mehr vereinbar ist.

Du hast nicht die Pflicht, Deinen Arbeitgeber zu informieren - es sei denn, im Arbeitsvertrag ist ein gepflegtes Äußeres festgeschrieben - dann hast du Dich natürlich daran zu halten. Bei meinem Arbeitsvertrag damals stand das tatsächlich so drin - nämlich weil ich Kundenkontakt hatte und insofern auch das Unternehmen repräsentierte.

Der Arbeitgeber ist natürlich auch nicht verprflichtet, jemanden mit ungepflegten, verfilzten Haaren zu beschäftigen. Das würde ich auch nicht machen. Im Falle von Kundenkontakt ist das schließlich geschäftsschädigend - insofern würde ich mich so schnell wie möglich von Dir als Arbeitnehmer trennen.

Es gibt tatsächlich auch sehr sehr gepflegte, sehr hübsche Dreads ;)

eine Mitteilungspflicht hast Du nicht, aber je nach Restaurant & Arbeitgeber könnte Deine neue Frisur durchaus Deinen Job negativ beeinflußen.

Du bist im Service & hast mit Kunden zu tun. Die reagieren auf Tattoos / Piercings / Dreadlocks alle unterschiedlich. Wenn der Chef Bedenken hat & befürchtet ihm bleiben Kunden weg, wird er nicht lange fackeln & Dich nicht mehr zum Arbeiten einteilen oder dich aus dem Service abziehen oder vielleicht sogar feuern.

Ich würde im Vorfeld daher ein Gespräch mit dem Chef suchen & versuchen abzuklären, inwieweit er mit Dreadlocks klar kommt

Nein, du musst weder Bescheid sagen, noch wirst du für deine Frisur gefeuert.

doch! so wie eine arbeitskleidung in gewissen jobs vorgeschrieben sein können, gehört auch ein gewisses äußeres dazu. wie ein vorschreiberling schon geäußert hat, es kommt darauf an was für eine art restaurant es ist. da spielen inzwischen auch die arbeitsgerichte mit! folge kann (außer kündigung) sein: umsetzung in die küche zb., das gehört in diesem fall auch zum direktionsrecht des arbeitgebers.

@vanbea

Ja, aber, wenn es bestimmte Vorgaben, was das Aussehen bzw. die Haare betrifft, gibt, dann sollte das bereits vor Beginn des Arbeitsverhältnisses geklärt worden sein und der Fragestellerin eigentlich bekannt sein.