Muss ich meinem Abteilungsleiter die Krankmeldung geben?

7 Antworten

laut Arbeitgeber muss ich keine Krankmeldung abgeben.

Steht wo??? Mit Sicherheit ist dies in Deinem Arbeitsvertrag / Werkstudentenvertrag geregelt. I.d.R. ab dem 3. Tag, zum Teil schon ab dem ersten.

sehe aber keinen Grund sie Ihm auszuhändigen aus einem ganz einfachen Grund - Datenschutz.

Welche Daten, die auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stehen, willst Du schützen?

Dein Name? Deine Adresse? Deine Versichertennummer?

Die kennt Dein Arbeitgeber bereits.

Auf der AU steht lediglich noch die Anschrift des behandelnden Arztes und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Mehr nicht.

Nun frage ich mich was ich mache. Scheiß ich auf meine Prinzipien oder kündige ich?

Mit so einer Einstellung wirst Du in Deinem Arbeitsleben nicht weit kommen.

Dein Argument "Datenschutz" ist total daneben. Laut Entgeltfortzahlungsgesetz bist du dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber bei einer Erkrankung mitzuteilen, dass du arbeitsunfähig bist und wie lange das (voraussichtlich) dauert. Wenn der Betrieb keine Krankmeldung verlangt (oder nur ab dem vierten Tag, so wie es das Gesetz will), musst du diese Info auf jeden Fall mündlich geben. Das macht dann im Rahmen das Datenschutzes aber keinen Unterschied.

Du könntest allerdins hinterfragen, warum man sich im Betrieb bezüglich deiner vertraglichen Verpflichtungen nicht einig ist. Wenn ein befugter Beauftragter des Arbeitgebers mit dir vereinbart hat, dass du keine Bescheinigung brauchst, könnte man ja die Frage stellen, ob ein Abteilungsleiter eigenmächtig andere Regelungen treffen darf.

Er würde auch wahrscheinlich mit der Drohung einer Kündigung nicht weit kommen; zumindest nicht ohne vorherige Abmahnung.

Aber ich würde mich an deiner Stelle fragen, ob es sich lohnt, dich gegen etwas zu wehren, was im Arbeitsleben anderenorts eigentlich die Regel ist. Im weiteren Berufsleben wirst du die Abgabe einer Bescheinigung auch nicht ablehnen können.

Auf deiner Krankmeldung steht keine Diagnose. Was ist daran dann Datenschutz ? Persönliche Daten wie Adresse und Geburtsdatum könnte er sich auch jederzeit im Personalbüro erfragen.

Gib sie im Personalbüro ab und gut ist.

natürlich mußt du ab dem 3. tag eine Krankmeldung abgeben, wo ist da das problem

Den Unfug mit Datenschutz vergiss sofort , das ist in dem Zusammenhang Dummzeug !

Auf der AU steht der allseits bekannte Name und die Zeit der Freistellung , die sollte er wohl wissen wegen seiner Personalplanung .

Was wollen sie im Glücksfall nach dem Studium machen?